Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ habe ich auf Einladung des Wikimedia Deutschland e.V. am 5.3.2015 in Berlin über die heutige rechtliche Situation und mögliche Veränderungen der Haftung für die deutschsprachige Wikipedia diskutiert. Die Prezi und eine Aufzeichnung des Vortrages sind hier abrufbar.
Datenschutz als Risiko für die Meinungsfreiheit
Im Rahmen des Kommunikationskongress 2014 habe ich im Rahmen eines Workshops auf die aktuellen rechtlichen Bedrohungen der Presse- und Meinungsfreiheit hingewiesen. Diese ergeben sich für alle professionellen Kommunikatoren, wenn wie im Falle des sog. „Google-Urteil“ des EuGH geschehen, das Prinzip „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ auf das Äußerungsrecht angewendet wird und dabei zugleich dem Schutz der „Informationellen Selbstbestimmung“ ein grundsätzlicher Vorrang gegenüber der Informationsfreiheit eingeräumt wird. Die Prezi zu dem Vortrag ist hier abrufbar.
EuGH: Datenschutz sticht Informationsfreiheit?
Zur Freude über das aktuelle Urteil des EuGH zu Lasten Googles besteht kein Anlass. Das EU-Gericht stellt mit seinem Urteil vielmehr den bislang geltenden Grundsatz der Meinungsfreiheit auf den Kopf: Nicht mehr soll grundsätzlich die Verbreitung jeder Art von Meinung und Information frei und nur in Ausnahmefällen verboten, sondern vielmehr nur noch dann erlaubt sein, wenn ausnahmsweise das Interesse einer breiten Öffentlichkeit überwiegt. Unter dem Vorwand des Datenschutzes könnte es damit Behörden zukünftig möglich sein, echte Zensur zu üben…