Mit der Vorstellung ihres Entwurfes für eine Datenschutzgrundverordnung im Januar diesen Jahres, hat die EU-Kommission die Diskussion um eine Weiterentwicklung der seit 1995 geltenden EU-Datenschutzrichtlinie eröffnet. Um einen Einstieg in die Debatte darüber zu erleichtern, habe ich bei der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg und dem Gesprächskreis Netzpolitik beim SPD-Parteivorstand einen Vortrag gehalten, zu dem die Präsentation hier abgerufen werden kann.
Vorratsdatenspeicherung: Stand der Debatte
Seit einigen Tagen wird ein Musterantrag des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD zur Vorratsdatenspeicherung breit diskutiert. Ihm wird unterstellt, dass er eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs und des Kommunikationsverhaltens der Bürger einführen wolle. Der Gesprächkreis fordere angeblich, bis an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen oder sogar darüber hinaus zu gehen. Dieses aber ist genauso falsch, wie der Eindruck, der im Rahmen dieser Kritik erzeugt wird: Das es bezogen auf die Vorratsdatenspeicherung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland überhaupt keiner politischen Diskussion bedürfe, „wie“ die Richtlinie der EU und ihre Umsetzung in Deutschland aussehen soll und sich die Diskussion innerhalb der SPD daher allein auf das „ob“ beschränken könnte. Das das BMJ mit Vorlage seines Gesetzentwurfes im Juni 2011 die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wieder eröffnet hat, würde eine solche Vogel-Strauß-Taktik aber der für die kommende politische Auseinandersetzung dringend notwendigen Orientierung der Partei schaden, so dass dringender Bedarf zur Klarstellung und Standortbestimmung besteht.