Parallel mit dem Durchbruch des Internets wurden Begriffe wie „Internet-Recht“ als Bezeichnungen eines neuen Rechtsgebiets bzw. eines neuen Aspektes der Kommunikations- und Meinungsfreiheit geprägt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen genügt die bestehende Rechtsordnung aber zur Lösung der im Internet auftretenden Rechtsprobleme. Lediglich zur Regelung einiger bisher unbekannter technischer Besonderheiten wurden wenige Spezialvorschriften neu geschaffen oder wird die Anwendbarkeit des Rechts noch kontrovers diskutiert. Die Präsentation zu meinem Vortrag kann hier heruntergeladen werden.
Nutzung von „Google Analytics“ weiter umstritten: Konflikte mit Datenschutzbeauftragten vorprogrammiert
Der Einsatz des auch bei Pressesprechern beliebten, gebührenfreien Marktforschungs- und Webanalyse-Tools „Google-Analytics“ sei nach Ansicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz in der gegenwärtigen rechtlichen und technischen Ausgestaltung nicht datenschutzkonform. Kern seiner Kritik ist die Übermittlung von vollständigen IP-Adressen an den US-Konzern, der verdächtigt wird, diese mit bei ihm vorhandenen Daten des Nutzers zusammenzuführen, der dagegen nicht widersprechen kann. Rechtlich ist die Situation aber weniger eindeutig, als die Datenschützer behaupten: Konflikte sind daher vorprogrammiert.