Im Rahmen des Kommunikationskongress 2014 habe ich im Rahmen eines Workshops auf die aktuellen rechtlichen Bedrohungen der Presse- und Meinungsfreiheit hingewiesen. Diese ergeben sich für alle professionellen Kommunikatoren, wenn wie im Falle des sog. „Google-Urteil“ des EuGH geschehen, das Prinzip „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ auf das Äußerungsrecht angewendet wird und dabei zugleich dem Schutz der „Informationellen Selbstbestimmung“ ein grundsätzlicher Vorrang gegenüber der Informationsfreiheit eingeräumt wird. Die Prezi zu dem Vortrag ist hier abrufbar.