Parallel mit dem Durchbruch des Internets wurden Begriffe wie „Internet-Recht“ als Bezeichnungen eines neuen Rechtsgebiets bzw. eines neuen Aspektes der Kommunikations- und Meinungsfreiheit geprägt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen genügt die bestehende Rechtsordnung aber zur Lösung der im Internet auftretenden Rechtsprobleme. Lediglich zur Regelung einiger bisher unbekannter technischer Besonderheiten wurden wenige Spezialvorschriften neu geschaffen oder wird die Anwendbarkeit des Rechts noch kontrovers diskutiert. Die Präsentation zu meinem Vortrag kann hier heruntergeladen werden.