Nach einem Urteil des LG Ham­burg müs­sen Betrei­ber von Foren in Zukunft die Inhal­te ihres Ange­bo­tes sorg­fäl­ti­ger prü­fen. Das gilt ins­be­son­de­re, wenn sie Pseud­ony­me zulas­sen und schwer­wie­gen­de Ver­let­zun­gen zu erwar­ten sind. Der Foren­be­trei­ber habe einen „glei­ten­den Sorg­falts­maß­stab“ zu beach­ten. Dass sich dar­aus gege­be­nen­falls Über­wa­chungs­pflich­ten für die Betrei­ber von Inter­net­sei­ten und erheb­li­che Belas­tun­gen erge­ben kön­nen, ändert hier­an grund­sätz­lich nichts. Soll­te die­ses Urteil auch in nächs­ter Instanz „hal­ten“ wäre es ein wei­te­rer Schritt in Rich­tung einer Ver­bes­se­rung der Rechts­po­si­ti­on der Opfer von Belei­di­gun­gen und Ver­leum­dun­gen im Internet.