Nach einem Urteil des LG Hamburg müssen Betreiber von Foren in Zukunft die Inhalte ihres Angebotes sorgfältiger prüfen. Das gilt insbesondere, wenn sie Pseudonyme zulassen und schwerwiegende Verletzungen zu erwarten sind. Der Forenbetreiber habe einen „gleitenden Sorgfaltsmaßstab“ zu beachten. Dass sich daraus gegebenenfalls Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten und erhebliche Belastungen ergeben können, ändert hieran grundsätzlich nichts. Sollte dieses Urteil auch in nächster Instanz „halten“ wäre es ein weiterer Schritt in Richtung einer Verbesserung der Rechtsposition der Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen im Internet.