Ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger ist nicht geeig­net, Gemein­wohl­in­ter­es­sen zu die­nen. Es taugt aber auch nicht dazu, die behaup­te­ten Rechts­pro­ble­me zu besei­ti­gen. Zu dem The­ma habe ich der „IGEL – Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht“ ein Inter­view gege­ben, das hier mit wei­te­ren Infor­ma­tio­nen abge­ru­fen wer­den kann.