Auf Ein­la­dung der Fach­grup­pe Fach­grup­pe Poli­tik & Ver­wal­tung im Bun­des­ver­band deut­scher Pres­se­spre­cher habe ich am 4.5.2015 in Mün­chen einen Work­shop zum The­ma „Pres­se­recht für Behör­den, öffent­li­che Unter­neh­men und Par­tei­en“ am Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen ange­bo­ten, der auf viel Inter­es­se gesto­ßen ist, da Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­ant­wort­li­che gera­de in Behör­den und öffent­li­chen Unter­neh­men all­täg­lich mit pres­se­recht­li­chen Fra­gen kon­fron­tiert sind.

Bei­spiels­wei­se stellt sich die Fra­ge, was darf ein Jour­na­list alles wis­sen oder nach wel­chen Kri­te­ri­en sind Medi­en­ver­tre­ter zu einer Pres­se­kon­fe­renz ein­zu­la­den. Urhe­ber­recht und Daten­schutz, Wett­be­werbs- und Per­sön­lich­keits­recht sind auch für die Spre­cher von Behör­den rich­tig zu bewer­ten. Rechts­wid­ri­ge öffent­li­che Erklä­run­gen eines Behör­den­spre­chers kön­nen sogar zum Fall für den Staats­an­walt wer­den. Der Umstand, dass das Inter­net „nichts ver­gisst“ und alle öffent­li­chen Äuße­run­gen poten­ti­ell ein Mil­li­ar­den­pu­bli­kum errei­chen kön­nen, muss recht­lich bewer­tet werden.


Die PREZI zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar: