Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ habe ich auf Einladung des Wikimedia Deutschland e.V. am 5.3.2015 in Berlin über die heutige rechtliche Situation und mögliche Veränderungen der Haftung für die deutschsprachige Wikipedia diskutiert. Die Prezi und eine Aufzeichnung des Vortrages sind hier abrufbar.
EuGH: Datenschutz sticht Informationsfreiheit?
Zur Freude über das aktuelle Urteil des EuGH zu Lasten Googles besteht kein Anlass. Das EU-Gericht stellt mit seinem Urteil vielmehr den bislang geltenden Grundsatz der Meinungsfreiheit auf den Kopf: Nicht mehr soll grundsätzlich die Verbreitung jeder Art von Meinung und Information frei und nur in Ausnahmefällen verboten, sondern vielmehr nur noch dann erlaubt sein, wenn ausnahmsweise das Interesse einer breiten Öffentlichkeit überwiegt. Unter dem Vorwand des Datenschutzes könnte es damit Behörden zukünftig möglich sein, echte Zensur zu üben…
Minenfeld Medienrecht
Auf meinem diesjährigen Workshop auf dem Kommunikationskongress 2013 habe ich sieben medienrechtliche Minen im Feld der Sozialen Medien näher vorgestellt. Die Prezi zu dem Workshop ist hier abrufbar.
Cybermobbing gegen HR-Manager und (rechtliche) Abwehrstrategien
Insbesondere im Kontext arbeitsrechtlicher Konfliktsituationen nehmen Auseinandersetzungen zu, in denen die „Opfer“ von Personalentscheidungen das Internet und soziale Medien zu unberechtigten und persönlichen Angriffen gegen Personaler und andere Führungskräfte nutzen. Aus (un-)berechtigter öffentlicher Kritik werden in der Praxis schnell kommunikative und massenmediale Übergriffe, also Cybermobbing – mit zum Teil erheblichen negativen Folgen für Unternehmen und die Betroffenen. Wie man damit umgeht und welche (rechtlichen) Strategien und Hilfsmittel es gegen (anonyme) Täter gibt, war Thema dieses Workshops. Die Prezi dieser Veranstaltung ist hier abrufbar.
Dos & Don´ts der Online-Kommunikation
Auf dem Kommunikationskongress 2011 habe ich einen Workshop mit Beispielen und Hinweisen gegeben, um Online zu kommunizieren, ohne juristische Nachwehen befürchten zu müssen. Die Prezi der Veranstaltung ist hier abrufbar.
Zwischenruf: Anonymität im Internet
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat mit undifferenzierten Äußerungen zur Anonymität im Internet einmal mehr die Vorurteile bestätigt, Politiker wie er wären „Internetausdrucker“ und nicht in der Lage, die tatsächlichen Probleme des globalen Netzes zutreffend zu beschreiben, geschweige denn sachgerecht und in einer der Demokratie und Freiheit verträglichen Sinne zu lösen. So sehr ich die Kritik an den undifferenzierten Gedankengängen des Ministers teile, so sehr ärgere ich mich zugleich aber über ebenso falsche und undifferenzierte Gegenargumente. Daher ein kurzer Zwischenruf.
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen bei Interessensvertretung im Internet
Die Grenzen zwischen Lobbying und politischer Kommunikation verwischen zusehends. Neuorientierung ist nötig, sowohl von Politikern wie Interessensvertretern und Public PR-Profis. Auf dem Politikkongress 2010 in Berlin habe ich dazu einen Vortrag gehalten, wo rechtliche und ethische Grenzen von Lobbying im Internet sind. Die Präsentation zu diesem Vortrag ist hier abrufbar.
Recht als Instrument in der Krisenkommunikation
Existenzbedrohende Gerüchte im Diskussionsforum. Verbreitung falscher Tatsachen im Online-Angebot der Zeitung. Verletzende Kommentare im Blog. Üble Schmähungen im Intranet. Anonyme Hass-Seiten im Internet. Trolle und Stalker im Cyberspace: Was tun, wenn PR allein nicht mehr reicht? Beim Forum „Krisenkommunikation“ habe ich in einem Workshop das „Recht als Instrument in der Krisenkommunikation“ für wirklich heikle Fälle vorgestellt und mit den Teilnehmern über seine Möglichkeiten und Grenzen diskutiert. Die Präsentation des Workshops steht hier zum Download bereit.
Wiki-Immunity: Durchsetzbarkeit von äußerungsrechtlichen Urteilen gegen Wikipedia
Zwei aktuelle Urteile des LG Hamburg zur Verantwortlichkeit für Wikipedia-Einträge (Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08 und Urteil v. 02.07.2009, Az. 325 O 321/08) haben in den vergangenen Wochen erneut ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Frage der Haftung für rechtswidrige Äußerungen Dritter geworfen, die über das bekannte Meinungsforum, die sog. „Online-Enzyklopädie“ Wikipedia, verbreitet werden. In der Praxis dürfte diese Rechtsprechung bei heutiger Rechtslage auch in Deutschland zu einer „Wiki-Immunity“ führen und einen virtuellen Raum schaffen, in dem selbst innerdeutsche Konflikte nicht mehr wirksam mit gerichtlicher Hilfe beigelegt werden können. Das weißt auf das dahinter liegende, grundsätzliche Problem hin, dass im Internet zunehmend selbst rein innerstaatliche Tatbestände ohne Bezugnahme auf ausländische Rechtsordnungen nicht gelöst werden können. Die Durchsetzbarkeit nationalen Rechts – und damit eines der wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien – wird insoweit grundsätzlich zur Disposition gestellt. Selbst in solchen Fällen, in denen die normativen Wertungen in den USA und der Bunderepublik grundsätzlich übereinstimmen. ‑Comments Welcome!-