Berlin – 27.06.2017: Die am Freitag von den Koalitionsfraktionen verkündete Einigung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beinhaltet nach Ansicht des hinter der Deklaration für Meinungsfreiheit stehenden Bündnisses weiterhin eklatante Mängel und wird die Meinungsfreiheit einschränken. Das hinter der Deklaration für Meinungsfreiheit stehende Bündnis mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Rechtsexperten richtet einen letzten Appell an die Große Koalition, das fragwürdige NetzDG mit Ausnahme der Pflicht zu inländischen Zustellungsbevollmächtigten nicht zu verabschieden.
Neuer §201a StGB bleibt Risiko für PR und Öffentlichkeitsarbeit
Die Abgeordneten der Regierungskoalition haben sich auf Änderungen des Gesetzentwurfes des BMJV verständigt. Diese werden voraussichtlich bereits diesen Donnerstag im Bundestag als Gesetz beschlossen. Die von Beginn an sehr breit als überzogen kritisierte Ausweitung des §201a StGB dürfte leider auch nach den beschlossenen Änderungen gerade auch für Profis in PR und Öffentlichkeitsarbeit erhebliche Risiken einer Strafverfolgung auslösen. Die berechtigte Kritik fand nur unzureichende Berücksichtigung. Die neue Fassung des Gesetzes wird hier kurz vorgestellt.
Leider peinlich: Referentenentwurf des BMJV gegen Pornographie und Cybermobbing
Die geplante Neuregelung des § 201 a StGB kann zu erheblichen Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit führen, wird dem Schutz der wirklichen Opfer von Cybermobbing in der Praxis aber nicht helfen. Dass dieser rechtlich und politische Vorschlag ausgerechnet aus dem SPD-geführten Justizressort kommt, ist für einen Sozialdemokraten „leider peinlich“.
Medienmacht vs. Medienkritik – das gestörte Arbeitsverhältnis zwischen Journalismus und PR
Am 24.04.2013 habe ich im Rahmen des 2. BdP-Forums in der Bundespressekonferenz in Berlin einen Impuls für die anschließende Diskussion mit Vertretern aus PR und Journalismus liefern dürfen. Auf Wunsch einiger Teilnehmer dokumentiere ich hier das Manuskript meines Impulsvortrages.
Wortwechsel: Ideen und ihr Preis
In der Sendung „Wortwechsel“ des Deutschlandradios habe ich mit llja Braun, Karl-Peter Winters und Jimmy Schulz über „Ideen und ihr Preis – Urheberrecht im digitalen Zeitalter“ diskutiert. Die Sendung ist hier nachhörbar.
Keine Prüfpflicht einer Bildagentur hinsichtlich der späteren Verwendung ihrer Bilder
Bildagenturen müssen nicht die Zulässigkeit der damit später beabsichtigten Presseberichterstattung vor der Weitergabe der Bilder an die Presse prüfen.
Wer dahin geht, wo entsprechende Presse ist, muss entsprechende Presse dulden…
Die Teilnahme an einem zeitgeschichtlich bedeutenden Ereignis führt dazu, dass die damit zusammenhängende öffentliche Erörterung geduldet werden muss, soweit sie an die Teilnahme an der Veranstaltung und an bereits bekannte Tatsachen aus der Sozialsphäre anknüpft. Die Bildberichterstattung dazu kann nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG ebenfalls ohne Zustimmung der Betroffenen gerechtfertigt sein.
Ungepixelte Prozessbilder trotz sitzungspolizeilicher Einschränkung zulässig
In aufsehenserregenden Prozessen beschränken Gerichte häufig die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. Diese „sitzungspolizeilichen“ Anordnungen können jedoch das Recht zur Bildberichterstattung nicht weiter einschränken, als es nach dem Gesetz zulässig ist. Insbesondere bei Urteilsverkündung kann das Informationsinteresse den Persönlichkeitsschutz überwiegen.
Der Feuilleton und die Jura
Heribert Prantl poltert in der SZ vom 29.09.2010 über den „Dr. jur. absurd“ und unterstellt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), es habe einem „rechts angesiedeltem alten“ Professor und dessen „revisionistischen“ Thesen „quasi“ einen „Anspruch gegeben, im Deutschland Archiv der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht“ zu werden, „im angeblichen Interesse der Meinungsfreiheit“ und meint damit die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2010. Dr. Gregor Wettberg analysiert: „Mit Verlaub, aber das ist „quasi“ Unsinn.“
Pauschalhonorare für Autoren und Bildjournalisten rechtswidrig – juristische Schlappen für Zeit-Verlag und Bauer Media Group
Pauschalhonorare für Autoren und Bildjournalisten rechtswidrig – juristische Schlappen für Zeit-Verlag und Bauer Media Group.