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BdP Medienrecht Workshop Hamburg

Vor allem in kom­mu­ni­ka­ti­ven Kri­sen­si­tua­tio­nen kann das Recht EINE Ergän­zung für pro­fes­sio­nel­le Kom­mu­ni­ka­to­ren sein. Wel­che recht­li­chen Maß­nah­men in der Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on eine Hil­fe sein kön­nen und wie bei­spiels­wei­se mit fal­schen Anschul­di­gun­gen in Inter­net­fo­ren umge­gan­gen wer­den kann, war The­ma eine BdP-Work­shops in Ham­burg. Die Pre­zi zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar.

Recht als Werkzeug in der Kommunikation

Vor allem in kom­mu­ni­ka­ti­ven Kri­sen­si­tua­tio­nen kann das Recht EINE Ergän­zung für pro­fes­sio­nel­le Kom­mu­ni­ka­to­ren sein. Wel­che recht­li­chen Maß­nah­men in der Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on eine Hil­fe sein kön­nen und wie bei­spiels­wei­se mit fal­schen Anschul­di­gun­gen in Inter­net­fo­ren umge­gan­gen wer­den kann, war The­ma eine BdP-Work­shops in Müns­ter. Die Pre­zi zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar.

Alles Abmahnung, oder was?

Die recht­li­che Ver­ant­wort­lich­keit von Blog­gern für die (jour­na­lis­ti­schen) Inhal­te ihrer Sei­ten führt immer wie­der zu Kon­flik­ten: Schil­de­run­gen über das Tun „böser Abmahn­an­wäl­te“ und nega­ti­ve Kom­men­ta­re über die „schlim­me Zen­sur“, die sie angeb­lich betrei­ben wol­len, fül­len vie­le Sei­ten des Inter­nets. Aber, ist die über den Ein­zel­fall oft weit hin­aus­ge­hen­de, gene­rel­le Kri­tik über­haupt berech­tigt? Ein vir­tu­el­les Streit­ge­spräch mit Ingo Jür­gens­mann, doku­men­tiert auf sei­nem Wind­fluech­ter-Blog.

LG Hamburg: Forenhaftung bei Pseudonymen

Nach einem Urteil des LG Ham­burg müs­sen Betrei­ber von Foren in Zukunft die Inhal­te ihres Ange­bo­tes sorg­fäl­ti­ger prü­fen. Das gilt ins­be­son­de­re, wenn sie Pseud­ony­me zulas­sen und schwer­wie­gen­de Ver­let­zun­gen zu erwar­ten sind. Der Foren­be­trei­ber habe einen „glei­ten­den Sorg­falts­maß­stab“ zu beach­ten. Dass sich dar­aus gege­be­nen­falls Über­wa­chungs­pflich­ten für die Betrei­ber von Inter­net­sei­ten und erheb­li­che Belas­tun­gen erge­ben kön­nen, ändert hier­an grund­sätz­lich nichts. Soll­te die­ses Urteil auch in nächs­ter Instanz „hal­ten“ wäre es ein wei­te­rer Schritt in Rich­tung einer Ver­bes­se­rung der Rechts­po­si­ti­on der Opfer von Belei­di­gun­gen und Ver­leum­dun­gen im Internet.