Man muss nicht in fundamentaler Gegnerschaft zu jeglicher Speicherung von Daten auf Vorrat für polizeiliche Zwecke (VDS) stehen, um nach einem genaueren Blick auf den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sagen zu müssen: Das Haus von Heiko Maas hat es erneut nicht geschafft, in einem schwierigen Feld „digitalen Lebens“ ein inhaltlich und handwerklich überzeugendes Gesetz vorzulegen. So hoch dem Minister der Versuch anzurechnen ist, die Vorgaben des EuGH und des BVerfG beachten zu wollen und er sich auch persönlich in Verhandlungen gegen noch weitergehende Forderungen durchgesetzt haben mag: Das, was Maas nun im Eiltempo durchs Parlament treiben will, ist in der Gesamtschau, Entschuldigung, Murks! Es wird jetzt besonders an den Rechtspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion, am zuständigen Berichterstatter und seinem Sprecher und der Fraktionsführung liegen, dass wenigstens im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch die schlimmsten handwerklichen Fehler behoben werden, bevor sich das Gesetz einer Nachprüfung durch das BVerfG und den EuGH stellen muss, die die Opposition bereits angekündigt hat.
Kommt jetzt das „Quick“ vor dem „Freeze“?
Während sich Netzpolitik und „Zivilgesellschaft“ noch in symbolhaften Diskussionen an der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abarbeiten, schafft das BMI einfach Fakten und legt dem Bundeskabinett eine gesetzliche Ergänzung des TKG vor, die eine neue elektronische Schnittstelle zur Abfrage von Kundendaten einführen will. Und kaum jemand scheint es zu bemerken. Kommt damit das „Quick“ jetzt ohne das „Freeze“? Ein Kommentar zum Dokument.
Netzpolitik: Zentrales Politikfeld für die SPD
Auf Einladung der SPD in Schöneberg habe ich in einem Vortrag am 16. Oktober 2012 über „das Internet als Chance und Herausforderung der Sozialdemokratie“ gehalten. Die Prezi zu diesem Vortrag ist hier abrufbar.
Vorratsdatenspeicherung – ein notwendiges Übel?
Beim Ersten Ostdeutschen Journalistentages des DJV habe ich einen Vortrag über die Probleme des (nationalen) Staates bei der Durchsetzung seines Rechts im Internet gehalten. Dabei bin ich auf Wunsch der Veranstalter insbesondere auf die Debatte um die sog. „Vorratsdatenspeicherung“ näher eingegangen. Die Prezi zu meinem Vortrag ist hier abrufbar.
VDS, 3-Strikes & Co.
Im Rahmen der Medienrechtstage an der BTU Cottbus habe ich einen Vortrag über die Hilflosigkeit der (nationalen) Staaten bei der Durchsetzung ihres Rechts im Internet gehalten und dabei beispielhaft insbesondere Hadopi und Netzsperren betrachtet. Die Präsentation zu dem Vortrag ist hier abrufbar.
FES-Workshop: Sozial und demokratisch in die digitale Gesellschaft!
In der Gesprächsreihe Medien und Kommunikation veranstaltet das Fritz-Erler-Forum Baden Württemberg, Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung, unter dem Titel „Sozial und demokratisch in die digitale Gesellschaft!“ am Freitag, 30.09. bis Samstag, 1.10.2011 einen Workshop in Mannheim. Zur Einführung in die Themen des Workshops habe ich eine Prezi erstellt, die hier abgerufen werden kann.
Vorratsdatenspeicherung: Stand der Debatte
Seit einigen Tagen wird ein Musterantrag des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD zur Vorratsdatenspeicherung breit diskutiert. Ihm wird unterstellt, dass er eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs und des Kommunikationsverhaltens der Bürger einführen wolle. Der Gesprächkreis fordere angeblich, bis an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen oder sogar darüber hinaus zu gehen. Dieses aber ist genauso falsch, wie der Eindruck, der im Rahmen dieser Kritik erzeugt wird: Das es bezogen auf die Vorratsdatenspeicherung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland überhaupt keiner politischen Diskussion bedürfe, „wie“ die Richtlinie der EU und ihre Umsetzung in Deutschland aussehen soll und sich die Diskussion innerhalb der SPD daher allein auf das „ob“ beschränken könnte. Das das BMJ mit Vorlage seines Gesetzentwurfes im Juni 2011 die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wieder eröffnet hat, würde eine solche Vogel-Strauß-Taktik aber der für die kommende politische Auseinandersetzung dringend notwendigen Orientierung der Partei schaden, so dass dringender Bedarf zur Klarstellung und Standortbestimmung besteht.
Erste Eindrücke vom Quick-Freeze-Diskussionsentwurf
Aus dem Hause von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), an der sich laut WELT „schon einige Kollegen die Zähne ausgebissen“ hätten, endlich den lang angekündigten Diskussionsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gibt, einschließlich einer Konkretisierung ihrer Ideen zu „Quick-Freeze“. Dem Interessierten und kundigen Leser und insbesondere den Kollegen aber möchte ich als Feiertagslektüre ebenfalls nicht den Text der wesentlichen Änderungen vorenthalten, den ich nachfolgend dokumentiere.
Quick Freeze – der Wolf im Schafspelz
So sehr man verstehen kann, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht wieder von einem Ministeramt zurücktreten will, weil ihr persönlich aufrichtiges Bemühen um den Erhalt bürgerlicher Freiheiten keine Mehrheit in ihrer Regierungskoalition findet: Mit ihrem Eckpunktepapier und dem darin vorgestellten Konzept des „Quick Freeze plus“ tut sie ihrer Sache und der Diskussion um Grenzen der Überwachung des Internet im Ergebnis leider keinen Gefallen. Lachender Dritter dürften die Befürworter einer möglichst weitgehenden Vorratsdatenspeicherung sein. Aber nicht nur diesbezüglich erweist sich ihr Eckpunktepapier als „Wolf im Schafspelz“. Eine erste, sehr kritische Analyse.
Keine IP-Adresse: Auf Vorrat gespeicherte Daten müssen nicht an Rechteinhaber herausgegeben werden
Der Auskunftsanspruch nach dem Urhebergesetz umfasst nicht diejenigen Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst wurden – inklusive der IP-Adresse der Nutzer. Dies hat jedenfalls das OLG Frankfurt entschieden.