MEDIENRECHT
Schnelligkeit zu Lasten der Gründlichkeit – Einigung beim NetzDG hat negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit
Berlin – 27.06.2017: Die am Freitag von den Koalitionsfraktionen verkündete Einigung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beinhaltet nach Ansicht des hinter der Deklaration für Meinungsfreiheit stehenden Bündnisses weiterhin eklatante Mängel und wird die Meinungsfreiheit einschränken. Das hinter der Deklaration für Meinungsfreiheit stehende Bündnis mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Rechtsexperten richtet einen letzten Appell an die Große Koalition, das fragwürdige NetzDG mit Ausnahme der Pflicht zu inländischen Zustellungsbevollmächtigten nicht zu verabschieden.
Neuer §201a StGB bleibt Risiko für PR und Öffentlichkeitsarbeit
Die Abgeordneten der Regierungskoalition haben sich auf Änderungen des Gesetzentwurfes des BMJV verständigt. Diese werden voraussichtlich bereits diesen Donnerstag im Bundestag als Gesetz beschlossen. Die von Beginn an sehr breit als überzogen kritisierte Ausweitung des §201a StGB dürfte leider auch nach den beschlossenen Änderungen gerade auch für Profis in PR und Öffentlichkeitsarbeit erhebliche Risiken einer Strafverfolgung auslösen. Die berechtigte Kritik fand nur unzureichende Berücksichtigung. Die neue Fassung des Gesetzes wird hier kurz vorgestellt.
Leider peinlich: Referentenentwurf des BMJV gegen Pornographie und Cybermobbing
Die geplante Neuregelung des § 201 a StGB kann zu erheblichen Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit führen, wird dem Schutz der wirklichen Opfer von Cybermobbing in der Praxis aber nicht helfen. Dass dieser rechtlich und politische Vorschlag ausgerechnet aus dem SPD-geführten Justizressort kommt, ist für einen Sozialdemokraten „leider peinlich“.
Medienmacht vs. Medienkritik – das gestörte Arbeitsverhältnis zwischen Journalismus und PR
Am 24.04.2013 habe ich im Rahmen des 2. BdP-Forums in der Bundespressekonferenz in Berlin einen Impuls für die anschließende Diskussion mit Vertretern aus PR und Journalismus liefern dürfen. Auf Wunsch einiger Teilnehmer dokumentiere ich hier das Manuskript meines Impulsvortrages.
Wortwechsel: Ideen und ihr Preis
In der Sendung „Wortwechsel“ des Deutschlandradios habe ich mit llja Braun, Karl-Peter Winters und Jimmy Schulz über „Ideen und ihr Preis – Urheberrecht im digitalen Zeitalter“ diskutiert. Die Sendung ist hier nachhörbar.
Keine Prüfpflicht einer Bildagentur hinsichtlich der späteren Verwendung ihrer Bilder
Bildagenturen müssen nicht die Zulässigkeit der damit später beabsichtigten Presseberichterstattung vor der Weitergabe der Bilder an die Presse prüfen.
Wer dahin geht, wo entsprechende Presse ist, muss entsprechende Presse dulden…
Die Teilnahme an einem zeitgeschichtlich bedeutenden Ereignis führt dazu, dass die damit zusammenhängende öffentliche Erörterung geduldet werden muss, soweit sie an die Teilnahme an der Veranstaltung und an bereits bekannte Tatsachen aus der Sozialsphäre anknüpft. Die Bildberichterstattung dazu kann nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG ebenfalls ohne Zustimmung der Betroffenen gerechtfertigt sein.
Ungepixelte Prozessbilder trotz sitzungspolizeilicher Einschränkung zulässig
In aufsehenserregenden Prozessen beschränken Gerichte häufig die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. Diese „sitzungspolizeilichen“ Anordnungen können jedoch das Recht zur Bildberichterstattung nicht weiter einschränken, als es nach dem Gesetz zulässig ist. Insbesondere bei Urteilsverkündung kann das Informationsinteresse den Persönlichkeitsschutz überwiegen.
Der Feuilleton und die Jura
Heribert Prantl poltert in der SZ vom 29.09.2010 über den „Dr. jur. absurd“ und unterstellt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), es habe einem „rechts angesiedeltem alten“ Professor und dessen „revisionistischen“ Thesen „quasi“ einen „Anspruch gegeben, im Deutschland Archiv der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht“ zu werden, „im angeblichen Interesse der Meinungsfreiheit“ und meint damit die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2010. Dr. Gregor Wettberg analysiert: „Mit Verlaub, aber das ist „quasi“ Unsinn.“
Pauschalhonorare für Autoren und Bildjournalisten rechtswidrig – juristische Schlappen für Zeit-Verlag und Bauer Media Group
Pauschalhonorare für Autoren und Bildjournalisten rechtswidrig – juristische Schlappen für Zeit-Verlag und Bauer Media Group.
ONLINE-RECHT
Australien beschließt sinnvolle Ausnahmen für VDS-Verpflichtung
Im März 2015 hat das australische Parlament dem Entwurf für ein sehr weitreichendes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) zugestimmt. Das TELECOMMUNICATIONS (INTERCEPTION AND ACCESS) AMENDMENT (DATA RETENTION) BILL 2014 bringt eine deutlich weitergehende Pflicht zur Speicherung von Benutzerdaten, als die bei uns in Deutschland aktuell diskutierte VDS. Dennoch enthält das Gesetz einen Aspekt, dessen Übernahme auch unserem Gesetzgeber in der parlamentarischen Beratung zu raten wäre. Diese wird hier kurz vorgestellt und auszugsweise dargestellt.
Bilder in (sozialen) Medien
In einem kurzen Beitrag im ZDF-Morgenmagazin habe ich kurz etwas zum Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Bildrechte in sozialen Netzwerken erklären dürfen. Dass dieses nur einen Ausschnitt eines nicht ganz so trivialen Themas darstellt, dürfte klar sein. Daher hier ein paar ergänzende Hinweise.
RSS-Feeds ohne Erlaubnis in eigene Website einbinden ist rechtswidrig
Allein der Umstand, dass Inhalte mittels eines RSS-Feeds verbreitet werden, stellt grundsätzlich keine (konkludente) Einräumung von Nutzungsrechten für eine öffentliche Zugänglichmachung und damit Weiterverbreitung über die eigene Website dar.
Zulässigkeit von Abstracts: „Perlentaucher.de“-Entscheidung weiter offen
Das Urteil des BGH im Streit von „SZ“ und „FAZ“ mit der Abstract-Seite Perlentaucher.de bringt keine abschließende Klärung der sehr bedeutsamen rechtlichen Grundsatzfragen. Wegen Verfahrensfehlern wurde die Klage gegen die kommerzielle Verwertung von Kurzzusammenfassungen der Inhalte der Zeitungen durch die Website an das Berufungsgericht zurück verwiesen und muss dort noch einmal verhandelt werden.
Abbildungen aus Kunstausstellungen in Onlinearchiven unzulässig
Urheberrechtlich geschützte Abbildungen dürfen im Rahmen der Presseberichterstattung solange öffentlich zugänglich gemacht werden, solange die Veranstaltung noch als Tagesereignis anzusehen ist. Das gilt auch für die Verbreitung in einem „Onlinearchiv“. Bei einer vergangenen Kunstausstellung dürfte die Tagesaktualität regelmäßig jedoch nicht (mehr) gegeben sein.
Haftung von Youtube für urheberrechtswidrige Inhalte Dritter
Der Betreiber einer Video-Distributions-Plattform wie Youtube kann für Urheberrechtverstöße seiner Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz haften, auch wenn er sich zuvor formularmäßig von diesen hat versichern lassen, dass der jeweilige Uploader Inhaber aller erforderlichen Rechte für die Verbreitung wäre.
Umfangreiche Onlinearchive bergen weiter rechtliche Risiken
Wie schon mehrfach in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen hat der BGH in einem weiteren Urteil entschieden, dass eine Zeitung ihr Online-Archiv, in dem namentlich über einen Mörder berichtet wird, nicht nachträglich löschen muss. Eine neue Entscheidung des Oberlandesgericht Hamburg zur gleichgelagerten Frage weist dagegen wieder in eine andere Richtung.
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen, die das Internet betreffen nur bei deutlichem Inlandsbezug
Der Bundesgerichtshof bestätigt seine Kriterien, nach denen deutsche Gerichte Persönlichkeitsrechtsverletzung ahnden können, die im Internet begangen werden. In seinem Urteil vom 29.03.2011 sah er die Anforderungen dafür aber nicht erfüllt. Ein Serverstandort in Deutschland reiche für den Inlandsbezug allein nicht aus.
BVerfG contra Kammergericht Berlin: Das Veröffentlichen von Zitaten aus einer persönlichen Email kann rechtmäßig sein
Per Beschluss verwarf das BVerfG eine vorinstanzliche Entscheidung zu der Frage, ob die Veröffentlichung von Zitaten aus einer persönlichen Email zwangsläufig anprangernde Wirkung habe und also untersagt werden könne. Nein, urteilten die Richter.
BGH: Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Bericht in New York Times vor deutschen Gerichten justiziabel
Der Bundesgerichtshof hat die Kriterien festgelegt, nach denen deutsche Gerichte Persönlichkeitsrechtsverletzung ahnden können, die in ausländischen Zeitungen begangen werden.
NETZPOLITIK
DSGVO, PR und Öffentlichkeitsarbeit – Probleme der Praxis ernst nehmen!
Wie leider nicht anders erwartet, ergeben sich nicht nur durch missglückte Gesetze wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (#NetzDG) Friktionen mit der bislang durch Art. 5 GG und einer Vielzahl von Gesetzen und Richterrecht in Deutschland umfassend geschützten Presse- und Meinungsfreiheit:
Der Vorrang der EU – Datenschutzgrundverordnung (#DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 verschärft die rechtlichen Probleme auch für all jene „klassischen“ Teilnehmer am „öffentlichen Meinungskampf“, die sicherlich mit einem professionellen Anspruch, aber eben nicht wie Presse oder Rundfunk und auch nicht presseähnlich oder im engeren Sinne „journalistisch“ (wie die sog. „Unternehmespresse“) mit der Öffentlichkeit in Dialog treten. Das dürfte die meisten Presse- und Öffentlichkeitsarbeiter in Agenturen, Unternehmen, Kanzleien, aber auch in NGOs oder in den Pressestellen von Behörden treffen.
Deklaration für die Meinungsfreiheit
In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerk-durchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 habe auch ich die folgende Erklärung mitgezeichnet:
Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline.
Presse- und Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter bewahren!
Die in Art. 5 GG garantierte Meinungsfreiheit ist nicht nur die Arbeitsgrundlage der Öffentlichkeitsarbeit aller Parteien, Gewerkschaften, Verbände, Initiativen und Organisationen, sondern auch die „Grundlage jeder Freiheit überhaupt“ (so BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 15. Januar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 (208) – Lüth).
Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Maas liefert Murks (Update)
Man muss nicht in fundamentaler Gegnerschaft zu jeglicher Speicherung von Daten auf Vorrat für polizeiliche Zwecke (VDS) stehen, um nach einem genaueren Blick auf den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sagen zu müssen: Das Haus von Heiko Maas hat es erneut nicht geschafft, in einem schwierigen Feld „digitalen Lebens“ ein inhaltlich und handwerklich überzeugendes Gesetz vorzulegen. So hoch dem Minister der Versuch anzurechnen ist, die Vorgaben des EuGH und des BVerfG beachten zu wollen und er sich auch persönlich in Verhandlungen gegen noch weitergehende Forderungen durchgesetzt haben mag: Das, was Maas nun im Eiltempo durchs Parlament treiben will, ist in der Gesamtschau, Entschuldigung, Murks! Es wird jetzt besonders an den Rechtspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion, am zuständigen Berichterstatter und seinem Sprecher und der Fraktionsführung liegen, dass wenigstens im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch die schlimmsten handwerklichen Fehler behoben werden, bevor sich das Gesetz einer Nachprüfung durch das BVerfG und den EuGH stellen muss, die die Opposition bereits angekündigt hat.
Verbraucherschützer als Hilfssheriffs für den Datenschutz?
Das Bundeskabinett hat heute ein weiteres Artikelgesetz aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas verabschieden, das sicherlich gut gemeint, aber leider eben wieder einmal nicht ganz so gut gemacht ist: Mit der Änderung des UKlaG sollen Verbraucherschützer künftig Datenmissbrauch abmahnen und vor Zivilgerichten „kollektive Verbraucherdatenschutzrechte“ einklagen können. So sympathisch diese Idee scheint, so sehr gefährdet sie jedoch die Tätigkeit der unabhängigen Datenschutzbehörden. Sie sollen bei Entscheidungen nur angehört werden, ihre Rechtsmeinung kann von den Landgerichten auch negiert werden – was in der Praxis heute schon eher die Regel, als Ausnahme ist. Damit aber fällt für Datenverarbeiter der Anreiz weg, sich pro-aktiv um Einhaltung behördlicher Empfehlungen zu bemühen. Daher droht durch die privaten „Hilfssheriffs“ nicht nur eine uneinheitliche Rechtsprechung, sondern eine Schwächung des Datenschutzes insgesamt. Der Bundestag ist aufgerufen, diesen gefährlichen Murks im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu beseitigen.
EuGH: Datenschutz sticht Informationsfreiheit?
Zur Freude über das aktuelle Urteil des EuGH zu Lasten Googles besteht kein Anlass. Das EU-Gericht stellt mit seinem Urteil vielmehr den bislang geltenden Grundsatz der Meinungsfreiheit auf den Kopf: Nicht mehr soll grundsätzlich die Verbreitung jeder Art von Meinung und Information frei und nur in Ausnahmefällen verboten, sondern vielmehr nur noch dann erlaubt sein, wenn ausnahmsweise das Interesse einer breiten Öffentlichkeit überwiegt. Unter dem Vorwand des Datenschutzes könnte es damit Behörden zukünftig möglich sein, echte Zensur zu üben…
Schengen-Routing und Deutschlandnetz
Auf Einladung der zuständigen Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion habe ich in meiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender von ISOC.de, dem German Chapter der Internet Society, an einer Expertenanhörung zum Thema „Schengen-Routing und Deutschlandnetz“ im Deutschen Bundestag teilgenommen. Meine Präsentation, die dort Grundlage meines Vortrages war, ist hier abrufbar.
Digitale Agenda für Deutschland 2013–2017: Ein Werkstattbericht (Update)
In den vergangenen Wochen haben die Netzpolitiker von CDU, CSU und SPD intensiv – und dabei offensichtlich auch sehr konstruktiv – über eine „Digitale Agenda 2013–2017“ beraten. Die Vorschläge für den Koalitionsvertrag aus den mit Themen des Internet, der IT und Medien befassten Arbeitsgruppen Innen/Recht, Wirtschaft, Kultur & Medien und der insoweit federführenden Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda, liegen nunmehr vor. Diese sind durchaus ambitioniert und insgesamt gelungen. Sie werden nun von der „großen Runde“ der 75 Politiker aus Union und SPD verhandelt und können natürlich noch erhebliche negative oder positive Änderungen erfahren. Auch sind einige wichtige Entscheidungen noch offen. Die ausführliche Vorstellung und kurze Kommentierung der Vorschläge dieser Arbeitsgruppen kann an dieser Stelle im Moment daher nur den Charakter eines „Werkstattberichts“ haben, der vertieften Einblick in die Überlegungen der Fachpolitiker geben soll und Hinweise auf die vermutlichen Ergebnisse eines Koalitionsvertrages.
Rechtliche Möglichkeiten und Defizite bei der Bekämpfung illegaler Plattformen im Internet – 7 rechtspolitische Thesen und 3 Vorschläge
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wird die Diskussion um den Umgang mit illegalen Inhalten im Internet wieder aktuell. Aus diesem Anlass veröffentliche ich „aus Gründen“ an dieser Stelle ein älteres Thesenpapier von mir aus dem Jahr 2012, um einige Überlegungen, wie sie sich jetzt auch in den Papieren der Arbeitsgruppen und vielleicht im Koalitionsvertrag wiederfinden könnten, etwas näher zu beleuchten und zur weiteren Diskussion zu stellen:
Freunde, wir waren doch schon mal weiter!
Der „Gesprächskreis Digitalisierung“ von CDU/CSU hat in einem dreiseitigen Papier einen inhaltlichen Aufschlag für die Koalitionsverhandlungen mit der SPD gemacht. Enttäuschend ist, dass darin die Netzpolitiker von CNetz und CSUnetz an einigen wichtigen Punkten überraschend hinter dem zurückbleiben, was bislang eigentlich als Konsens mit der SPD galt. Kurz vor Beginn der eigentlichen Koalitionsverhandlungen daher mein persönlicher Appell an die engagierten Netzpolitiker der Union, sich noch einmal zu besinnen. Denn: „Wir waren doch schon mal weiter!“.