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Litigation PR: Im Namen des Volkes

Im Rah­men der 5. Depak-Tagung Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on in Ber­lin habe ich am Don­ners­tag, 6. Okto­ber 2011, in einem Vor­trag die Schwie­rig­kei­ten und Mög­lich­kei­ten geziel­ter Liti­ga­ti­on PR beson­ders in wirt­schafts­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf­zu­zei­gen ver­sucht. Die Pre­zi zum Vor­trag ist hier abrufbar.

Plaudernde Ankläger- Die fragwürdige Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften

Kom­men­tar zum Auf­takt des Pro­zes­ses gegen Jörg Kachelm­ann auf Deutsch­land­ra­dio Kul­tur: In unse­rer Medi­en­ge­sell­schaft droht heu­te jedem schon bei der ers­ten öffent­li­chen Ver­laut­ba­rung einer Staats­an­walt­schaft, sie wür­de wegen einer „schmud­de­li­gen“ Straf­tat ermit­teln, der Ver­lust des öffent­li­chen Anse­hens. Einem Fern­seh­mo­de­ra­tor, einem Poli­ti­ker oder ande­ren Pro­mi­nen­ten droht aber mehr: Die sozia­le „Exe­ku­ti­on“, selbst dann, wenn sich alle Anschul­di­gun­gen am Ende als halt­los erweisen.

Recht als Instrument in der Krisenkommunikation

Exis­tenz­be­dro­hen­de Gerüch­te im Dis­kus­si­ons­fo­rum. Ver­brei­tung fal­scher Tat­sa­chen im Online-Ange­bot der Zei­tung. Ver­let­zen­de Kom­men­ta­re im Blog. Üble Schmä­hun­gen im Intra­net. Anony­me Hass-Sei­ten im Inter­net. Trol­le und Stal­ker im Cyber­space: Was tun, wenn PR allein nicht mehr reicht? Beim Forum „Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on“ habe ich in einem Work­shop das „Recht als Instru­ment in der Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on“ für wirk­lich heik­le Fäl­le vor­ge­stellt und mit den Teil­neh­mern über sei­ne Mög­lich­kei­ten und Gren­zen dis­ku­tiert. Die Prä­sen­ta­ti­on des Work­shops steht hier zum Down­load bereit.

Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung

Eines der media­len Groß­ereig­nis­se des Jah­res 2009 war der „Fall Tauss“. Gemein­sam mit ande­ren Fäl­len geriet dort die „akti­ve Medi­en­ar­beit“ der Ermitt­lungs­be­hör­den in die Kri­tik von Ver­tei­di­gung und Öffent­lich­keit. Dar­aus ergab sich eine Debat­te über die Zuläs­sig­keit und die Gren­zen der „Liti­ga­ti­on-PR“, die bis heu­te anhält.
In dem Auf­satz „Die Wahr­neh­mung schlägt die Fak­ten: Der Fall Tauss uns sei­ne media­le Insze­nie­rung“, der als Bei­trag im Sam­mel­band „Die Öffent­lich­keit als Rich­ter? – Liti­ga­ti­on-PR als neue Metho­de der Rechts­fin­dung“ erscheint, der von Prof. Dr. Dr. Vol­ker Boeh­me-Neß­ler her­aus­ge­ge­ben wird, ver­su­chen die Rechts­an­wäl­te Jan Möni­kes und Dr. Gre­gor Wett­berg die Ereig­nis­se nach­zu­zeich­nen und damit ihre Vor­schlä­ge bezüg­lich künf­ti­ger Gren­zen der Öffent­lich­keits­ar­beit von Staats­an­walt­schaf­ten zu begründen.

Plädoyer im Verfahren gegen Jörg Tauss

Am 27.05.2010 haben am 4. Pro­zess­tag Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung im Ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Karls­ru­he gegen Jörg Tauss wegen des Vor­wur­fes des Ver­schaf­fens und Besit­zes von Kin­der­por­no­gra­phie ihre Plä­doy­ers gehal­ten. Ein Urteil wird für den nächs­ten Mit­tag erwar­tet. Mein Plä­doy­er liegt hier schrift­lich vor, das mei­nes Kol­le­gen Rechts­an­walt Micha­el Rosen­thal bis­lang lei­der nur münd­lich. Die Staats­an­walt­schaft hat als Gesamt­stra­fe für Jörg Tauss 1 Jahr 3 Mona­te, aus­ge­setzt zur Bewäh­rung für 2 Jah­re, und eine Bewäh­rungs­auf­la­ge von 6.000 € beantragt.

Türck, Tauss, Benaissa und jetzt Kachelmann. Dringend gesucht: Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften!

Nach Tür­ck, Tauss und Benais­sa – jetzt Kachelm­ann: Den Staats­an­wäl­ten feh­len in Deutsch­land kla­re Regeln für ihre Infor­ma­ti­ons­po­li­tik. Die angeb­lich „objek­tivs­te Behör­de der Welt“ betreibt immer öfter zu Las­ten pro­mi­nen­ter Ver­däch­ti­ger eine akti­ve Öffent­lich­keits­ar­beit und bedient dafür das über­schäu­men­de Inter­es­se der (Bou­le­vard-) Medi­en mit feins­tem Fut­ter. Die plau­dern­den Spre­cher betrei­ben dabei – bewußt oder unbe­wußt – schlicht „Liti­ga­ti­on-PR“ und wer­ben um Akzep­tanz der Öffent­lich­keit für die Ent­schei­dun­gen der Staats­an­walt­schaft, z.B. für Ermitt­lun­gen und U‑Haft. Eine Kate­go­rie der Straf­pro­zess­ord­nung oder des Straf­rech­tes ist die­ses jedoch nicht. Denn nicht die Medi­en, son­dern allein das Gericht ist beru­fen, über den Fall zu ent­schei­den. Der Scha­den, den die pres­se­recht­lich pri­vi­le­gier­te Behör­de für den Betrof­fe­nen aber schon bis zu einer Ankla­ge­er­he­bung damit anrich­tet, geht oft weit über das hin­aus, was die Straf­an­dro­hung für sei­ne vor­geb­li­che Tat über­haupt umfasst. Auf der Stre­cke bleibt damit nicht nur die Unschulds­ver­mu­tung. Die­se neue Art der „Öffent­lich­keits­ar­beit“ der Staats­an­walt­schaf­ten droht viel­mehr immer mehr zu einer will­kür­li­chen Waf­fe zu wer­den – gera­de bei heik­len Ver­däch­ti­gun­gen und gegen bekann­te Namen. Ein uner­träg­li­cher Zustand für die Betrof­fe­nen, aber auch für den Rechts­staat, dem drin­gend mit kla­ren Regeln für die Pres­se­ar­beit der Staats­an­walt­schaf­ten begeg­net wer­den muß.

Die Öffentlichkeit als Richter? Neues von der Litigation-PR.

Seit einem Jahr wird das The­ma Liti­ga­ti­on-PR immer wie­der an die Rechts­an­walt­schaft her­an­ge­tra­gen. Der Deut­sche Anwalt­ver­ein hat den nächs­ten Anwalts­tag unter das Motto”Kommunikation im Kampf ums Recht“ gestellt. Doch ein geord­ne­tes Ver­hält­nis zwi­schen Anwäl­ten und Medi­en gibt es bis auf weni­ge Ein­zel­fäl­le bis­lang nicht. Eine sys­te­ma­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma exis­tiert erst in Ansät­zen. Wie Kom­mu­ni­ka­ti­on über Recht auf die Rechts­fin­dung selbst zurück­wirkt, woll­te eine Tagung in Ber­lin klä­ren. Ein Bericht vom 1. Ber­li­ner Tag der Rechts­kom­mu­ni­ka­ti­on, ver­fasst von Dr. Wolf Albin.