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DSGVO, PR und Öffentlichkeitsarbeit – Probleme der Praxis ernst nehmen!

Wie lei­der nicht anders erwar­tet, erge­ben sich nicht nur durch miss­glück­te Geset­ze wie das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz (#NetzDG) Frik­tio­nen mit der bis­lang durch Art. 5 GG und einer Viel­zahl von Geset­zen und Rich­ter­recht in Deutsch­land umfas­send geschütz­ten Pres­se- und Meinungsfreiheit:

Der Vor­rang der EU – Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (#DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 ver­schärft die recht­li­chen Pro­ble­me auch für all jene „klas­si­schen“ Teil­neh­mer am „öffent­li­chen Mei­nungs­kampf“, die sicher­lich mit einem pro­fes­sio­nel­len Anspruch, aber eben nicht wie Pres­se oder Rund­funk und auch nicht pres­se­ähn­lich oder im enge­ren Sin­ne „jour­na­lis­tisch“ (wie die sog. „Unter­neh­mes­pres­se“) mit der Öffent­lich­keit in Dia­log tre­ten. Das dürf­te die meis­ten Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­bei­ter in Agen­tu­ren, Unter­neh­men, Kanz­lei­en, aber auch in NGOs oder in den Pres­se­stel­len von Behör­den treffen.

Presse- und Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter bewahren!

Die in Art. 5 GG garan­tier­te Mei­nungs­frei­heit ist nicht nur die Arbeits­grund­la­ge der Öffent­lich­keits­ar­beit aller Par­tei­en, Gewerk­schaf­ten, Ver­bän­de, Initia­ti­ven und Orga­ni­sa­tio­nen, son­dern auch die „Grund­la­ge jeder Frei­heit über­haupt“ (so BVerfG, Urteil des Ers­ten Senats vom 15. Janu­ar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 (208) – Lüth).

Recht im Internet: Recht(s)sicher Online kommunizieren

Auf Ein­la­dung der Lan­des­grup­pe Nord­rhein-West­fa­len habe ich am 21. Mai 2015 einen Work­shop zum The­ma „Recht im Inter­net“ in Bonn durch­ge­führt. Anhand von unter­schied­li­chen Sze­na­ri­en habe ich ver­sucht zu erläu­tern, wor­auf Pres­se­spre­cher und Social Media Mana­ger bei ihrer Arbeit beson­ders ach­ten soll­ten. Die PREZI zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar.

Presserecht für Behörden, öffentliche Unternehmen und Parteien

Auf Ein­la­dung der Fach­grup­pe Fach­grup­pe Poli­tik & Ver­wal­tung im Bun­des­ver­band deut­scher Pres­se­spre­cher habe ich am 4.5.2015 in Mün­chen einen Work­shop zum The­ma „Pres­se­recht für Behör­den, öffent­li­che Unter­neh­men und Par­tei­en“ am Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen ange­bo­ten, der auf viel Inter­es­se gesto­ßen ist, da Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­ant­wort­li­che gera­de in Behör­den und öffent­li­chen Unter­neh­men all­täg­lich mit pres­se­recht­li­chen Fra­gen kon­fron­tiert sind. Die PREZI zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar.

Recht bei Konfliktsituationen in Presse und PR

Auf Ein­la­dung der Lan­des­grup­pe Sach­sen/­Sach­sen-Anhal­t/Thü­rin­gen des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Pres­se­spre­cher (BdP) habe ich am 14.07.2014 in Leip­zig bei einem Work­shop über „Kon­flikt­si­tua­tio­nen in der Pres­se- und PR-Arbeit: Mög­lich­kei­ten und Gren­zen des Pres­se­rechts“ refe­riert. Die Pre­zi zu die­sem Vor­trag ist hier abrufbar.

Recht in der Kommunikation: Von Möglichkeiten und Unmöglichkeiten

Auf Ein­la­dung der Lan­des­grup­pe Baden-Würt­tem­berg habe ich im Rah­men eines Work­shops am 29.4.2014 in Stutt­gart über „Recht als Werk­zeug in der Kom­mu­ni­ka­ti­on refe­riert“ und die Mög­lich­kei­ten und Gren­zen die­ses Instru­ments in Kon­flikt­si­tua­tio­nen vor­ge­stellt. Die Prä­sen­ta­ti­on zu mei­nem Vor­trag ist hier für die Teil­neh­mer abrufbar.

Kommunizieren mit Bildern

Auf Ein­la­dung der Fach­grup­pe „Frei­zeit und Tou­ris­mus“ und der Lan­des­grup­pe Nord des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Pres­se­spre­cher, habe ich am 29.01.2014 in den Räu­men von TUI Crui­ses in Ham­burg in einem Work­shop mit den Mit­glie­dern über recht­li­che Gren­zen und mög­li­che Fall­stri­cke bei der „Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Bil­dern“ dis­ku­tiert. Die Prä­sen­ta­ti­on zu der Fach­ver­an­stal­tung ist hier für die Teil­neh­mer abrufbar.