Im Rahmen der 5. Depak-Tagung Krisenkommunikation in Berlin habe ich am Donnerstag, 6. Oktober 2011, in einem Vortrag die Schwierigkeiten und Möglichkeiten gezielter Litigation PR besonders in wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen aufzuzeigen versucht. Die Prezi zum Vortrag ist hier abrufbar.
Justitias Mühlen – Effizienzprobleme in der Rechtspflege
Der schreckliche Mord an zwei jungen Menschen in Bodenfelde hat scharfe Kritik an einem angeblichen Versagen der Staatsanwaltschaft provoziert. Sie hätte es versäumt, den inzwischen geständigen Täter nicht schon rechtzeitig vor der Tat in Haft zu nehmen, wie es die Polizei wollte. Woran liegt es, dass unser System des Vollzugs von Strafen immer wieder in die Kritik gerät, warum werden Effizienzprobleme in der Rechtspflege nicht gelöst? Ein Beitrag für das politische Feuilleton von Deutschlandradio Kultur.
Plaudernde Ankläger- Die fragwürdige Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften
Kommentar zum Auftakt des Prozesses gegen Jörg Kachelmann auf Deutschlandradio Kultur: In unserer Mediengesellschaft droht heute jedem schon bei der ersten öffentlichen Verlautbarung einer Staatsanwaltschaft, sie würde wegen einer „schmuddeligen“ Straftat ermitteln, der Verlust des öffentlichen Ansehens. Einem Fernsehmoderator, einem Politiker oder anderen Prominenten droht aber mehr: Die soziale „Exekution“, selbst dann, wenn sich alle Anschuldigungen am Ende als haltlos erweisen.
Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung
Eines der medialen Großereignisse des Jahres 2009 war der „Fall Tauss“. Gemeinsam mit anderen Fällen geriet dort die „aktive Medienarbeit“ der Ermittlungsbehörden in die Kritik von Verteidigung und Öffentlichkeit. Daraus ergab sich eine Debatte über die Zulässigkeit und die Grenzen der „Litigation-PR“, die bis heute anhält.
In dem Aufsatz „Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss uns seine mediale Inszenierung“, der als Beitrag im Sammelband „Die Öffentlichkeit als Richter? – Litigation-PR als neue Methode der Rechtsfindung“ erscheint, der von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler herausgegeben wird, versuchen die Rechtsanwälte Jan Mönikes und Dr. Gregor Wettberg die Ereignisse nachzuzeichnen und damit ihre Vorschläge bezüglich künftiger Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften zu begründen.
Türck, Tauss, Benaissa und jetzt Kachelmann. Dringend gesucht: Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften!
Nach Türck, Tauss und Benaissa – jetzt Kachelmann: Den Staatsanwälten fehlen in Deutschland klare Regeln für ihre Informationspolitik. Die angeblich „objektivste Behörde der Welt“ betreibt immer öfter zu Lasten prominenter Verdächtiger eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und bedient dafür das überschäumende Interesse der (Boulevard-) Medien mit feinstem Futter. Die plaudernden Sprecher betreiben dabei – bewußt oder unbewußt – schlicht „Litigation-PR“ und werben um Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, z.B. für Ermittlungen und U‑Haft. Eine Kategorie der Strafprozessordnung oder des Strafrechtes ist dieses jedoch nicht. Denn nicht die Medien, sondern allein das Gericht ist berufen, über den Fall zu entscheiden. Der Schaden, den die presserechtlich privilegierte Behörde für den Betroffenen aber schon bis zu einer Anklageerhebung damit anrichtet, geht oft weit über das hinaus, was die Strafandrohung für seine vorgebliche Tat überhaupt umfasst. Auf der Strecke bleibt damit nicht nur die Unschuldsvermutung. Diese neue Art der „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaften droht vielmehr immer mehr zu einer willkürlichen Waffe zu werden – gerade bei heiklen Verdächtigungen und gegen bekannte Namen. Ein unerträglicher Zustand für die Betroffenen, aber auch für den Rechtsstaat, dem dringend mit klaren Regeln für die Pressearbeit der Staatsanwaltschaften begegnet werden muß.
Die Öffentlichkeit als Richter? Neues von der Litigation-PR.
Seit einem Jahr wird das Thema Litigation-PR immer wieder an die Rechtsanwaltschaft herangetragen. Der Deutsche Anwaltverein hat den nächsten Anwaltstag unter das Motto”Kommunikation im Kampf ums Recht“ gestellt. Doch ein geordnetes Verhältnis zwischen Anwälten und Medien gibt es bis auf wenige Einzelfälle bislang nicht. Eine systematische Auseinandersetzung mit dem Thema existiert erst in Ansätzen. Wie Kommunikation über Recht auf die Rechtsfindung selbst zurückwirkt, wollte eine Tagung in Berlin klären. Ein Bericht vom 1. Berliner Tag der Rechtskommunikation, verfasst von Dr. Wolf Albin.