Die Abgeordneten der Regierungskoalition haben sich auf Änderungen des Gesetzentwurfes des BMJV verständigt. Diese werden voraussichtlich bereits diesen Donnerstag im Bundestag als Gesetz beschlossen. Die von Beginn an sehr breit als überzogen kritisierte Ausweitung des §201a StGB dürfte leider auch nach den beschlossenen Änderungen gerade auch für Profis in PR und Öffentlichkeitsarbeit erhebliche Risiken einer Strafverfolgung auslösen. Die berechtigte Kritik fand nur unzureichende Berücksichtigung. Die neue Fassung des Gesetzes wird hier kurz vorgestellt.
Leider peinlich: Referentenentwurf des BMJV gegen Pornographie und Cybermobbing
Die geplante Neuregelung des § 201 a StGB kann zu erheblichen Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit führen, wird dem Schutz der wirklichen Opfer von Cybermobbing in der Praxis aber nicht helfen. Dass dieser rechtlich und politische Vorschlag ausgerechnet aus dem SPD-geführten Justizressort kommt, ist für einen Sozialdemokraten „leider peinlich“.
Cybermobbing gegen HR-Manager und (rechtliche) Abwehrstrategien
Insbesondere im Kontext arbeitsrechtlicher Konfliktsituationen nehmen Auseinandersetzungen zu, in denen die „Opfer“ von Personalentscheidungen das Internet und soziale Medien zu unberechtigten und persönlichen Angriffen gegen Personaler und andere Führungskräfte nutzen. Aus (un-)berechtigter öffentlicher Kritik werden in der Praxis schnell kommunikative und massenmediale Übergriffe, also Cybermobbing – mit zum Teil erheblichen negativen Folgen für Unternehmen und die Betroffenen. Wie man damit umgeht und welche (rechtlichen) Strategien und Hilfsmittel es gegen (anonyme) Täter gibt, war Thema dieses Workshops. Die Prezi dieser Veranstaltung ist hier abrufbar.
Der gute Ruf im Web 2.0
Der gute Ruf im Web 2.0 – User genered content, user generated problems?! Eine Servicebroschüre des Bundesverband deutscher Pressesprecher mit Stand 2006 hier zum Download. Eine Neuauflage ist bereits für dieses Jahr geplant.