Im März 2015 hat das australische Parlament dem Entwurf für ein sehr weitreichendes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) zugestimmt. Das TELECOMMUNICATIONS (INTERCEPTION AND ACCESS) AMENDMENT (DATA RETENTION) BILL 2014 bringt eine deutlich weitergehende Pflicht zur Speicherung von Benutzerdaten, als die bei uns in Deutschland aktuell diskutierte VDS. Dennoch enthält das Gesetz einen Aspekt, dessen Übernahme auch unserem Gesetzgeber in der parlamentarischen Beratung zu raten wäre. Diese wird hier kurz vorgestellt und auszugsweise dargestellt.
Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Maas liefert Murks (Update)
Man muss nicht in fundamentaler Gegnerschaft zu jeglicher Speicherung von Daten auf Vorrat für polizeiliche Zwecke (VDS) stehen, um nach einem genaueren Blick auf den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sagen zu müssen: Das Haus von Heiko Maas hat es erneut nicht geschafft, in einem schwierigen Feld „digitalen Lebens“ ein inhaltlich und handwerklich überzeugendes Gesetz vorzulegen. So hoch dem Minister der Versuch anzurechnen ist, die Vorgaben des EuGH und des BVerfG beachten zu wollen und er sich auch persönlich in Verhandlungen gegen noch weitergehende Forderungen durchgesetzt haben mag: Das, was Maas nun im Eiltempo durchs Parlament treiben will, ist in der Gesamtschau, Entschuldigung, Murks! Es wird jetzt besonders an den Rechtspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion, am zuständigen Berichterstatter und seinem Sprecher und der Fraktionsführung liegen, dass wenigstens im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch die schlimmsten handwerklichen Fehler behoben werden, bevor sich das Gesetz einer Nachprüfung durch das BVerfG und den EuGH stellen muss, die die Opposition bereits angekündigt hat.
Digitale Agenda für Deutschland 2013–2017: Ein Werkstattbericht (Update)
In den vergangenen Wochen haben die Netzpolitiker von CDU, CSU und SPD intensiv – und dabei offensichtlich auch sehr konstruktiv – über eine „Digitale Agenda 2013–2017“ beraten. Die Vorschläge für den Koalitionsvertrag aus den mit Themen des Internet, der IT und Medien befassten Arbeitsgruppen Innen/Recht, Wirtschaft, Kultur & Medien und der insoweit federführenden Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda, liegen nunmehr vor. Diese sind durchaus ambitioniert und insgesamt gelungen. Sie werden nun von der „großen Runde“ der 75 Politiker aus Union und SPD verhandelt und können natürlich noch erhebliche negative oder positive Änderungen erfahren. Auch sind einige wichtige Entscheidungen noch offen. Die ausführliche Vorstellung und kurze Kommentierung der Vorschläge dieser Arbeitsgruppen kann an dieser Stelle im Moment daher nur den Charakter eines „Werkstattberichts“ haben, der vertieften Einblick in die Überlegungen der Fachpolitiker geben soll und Hinweise auf die vermutlichen Ergebnisse eines Koalitionsvertrages.
Kommt jetzt das „Quick“ vor dem „Freeze“?
Während sich Netzpolitik und „Zivilgesellschaft“ noch in symbolhaften Diskussionen an der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abarbeiten, schafft das BMI einfach Fakten und legt dem Bundeskabinett eine gesetzliche Ergänzung des TKG vor, die eine neue elektronische Schnittstelle zur Abfrage von Kundendaten einführen will. Und kaum jemand scheint es zu bemerken. Kommt damit das „Quick“ jetzt ohne das „Freeze“? Ein Kommentar zum Dokument.
VDS, 3-Strikes & Co.
Im Rahmen der Medienrechtstage an der BTU Cottbus habe ich einen Vortrag über die Hilflosigkeit der (nationalen) Staaten bei der Durchsetzung ihres Rechts im Internet gehalten und dabei beispielhaft insbesondere Hadopi und Netzsperren betrachtet. Die Präsentation zu dem Vortrag ist hier abrufbar.
Vorratsdatenspeicherung: Stand der Debatte
Seit einigen Tagen wird ein Musterantrag des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD zur Vorratsdatenspeicherung breit diskutiert. Ihm wird unterstellt, dass er eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs und des Kommunikationsverhaltens der Bürger einführen wolle. Der Gesprächkreis fordere angeblich, bis an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen oder sogar darüber hinaus zu gehen. Dieses aber ist genauso falsch, wie der Eindruck, der im Rahmen dieser Kritik erzeugt wird: Das es bezogen auf die Vorratsdatenspeicherung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland überhaupt keiner politischen Diskussion bedürfe, „wie“ die Richtlinie der EU und ihre Umsetzung in Deutschland aussehen soll und sich die Diskussion innerhalb der SPD daher allein auf das „ob“ beschränken könnte. Das das BMJ mit Vorlage seines Gesetzentwurfes im Juni 2011 die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wieder eröffnet hat, würde eine solche Vogel-Strauß-Taktik aber der für die kommende politische Auseinandersetzung dringend notwendigen Orientierung der Partei schaden, so dass dringender Bedarf zur Klarstellung und Standortbestimmung besteht.
Erste Eindrücke vom Quick-Freeze-Diskussionsentwurf
Aus dem Hause von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), an der sich laut WELT „schon einige Kollegen die Zähne ausgebissen“ hätten, endlich den lang angekündigten Diskussionsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gibt, einschließlich einer Konkretisierung ihrer Ideen zu „Quick-Freeze“. Dem Interessierten und kundigen Leser und insbesondere den Kollegen aber möchte ich als Feiertagslektüre ebenfalls nicht den Text der wesentlichen Änderungen vorenthalten, den ich nachfolgend dokumentiere.
Quick Freeze – der Wolf im Schafspelz
So sehr man verstehen kann, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht wieder von einem Ministeramt zurücktreten will, weil ihr persönlich aufrichtiges Bemühen um den Erhalt bürgerlicher Freiheiten keine Mehrheit in ihrer Regierungskoalition findet: Mit ihrem Eckpunktepapier und dem darin vorgestellten Konzept des „Quick Freeze plus“ tut sie ihrer Sache und der Diskussion um Grenzen der Überwachung des Internet im Ergebnis leider keinen Gefallen. Lachender Dritter dürften die Befürworter einer möglichst weitgehenden Vorratsdatenspeicherung sein. Aber nicht nur diesbezüglich erweist sich ihr Eckpunktepapier als „Wolf im Schafspelz“. Eine erste, sehr kritische Analyse.