Im Rahmen eines Lehrauftrages an der Quadriga Hochschule Berlin habe ich im Sommersemester 2012 für den MBA Communication & Leadership eine Einführung in das Medienrecht gegeben. Die Präsentation zu der Vorlesung ist hier abrufbar.
Cybermobbing gegen HR-Manager und (rechtliche) Abwehrstrategien
Insbesondere im Kontext arbeitsrechtlicher Konfliktsituationen nehmen Auseinandersetzungen zu, in denen die „Opfer“ von Personalentscheidungen das Internet und soziale Medien zu unberechtigten und persönlichen Angriffen gegen Personaler und andere Führungskräfte nutzen. Aus (un-)berechtigter öffentlicher Kritik werden in der Praxis schnell kommunikative und massenmediale Übergriffe, also Cybermobbing – mit zum Teil erheblichen negativen Folgen für Unternehmen und die Betroffenen. Wie man damit umgeht und welche (rechtlichen) Strategien und Hilfsmittel es gegen (anonyme) Täter gibt, war Thema dieses Workshops. Die Prezi dieser Veranstaltung ist hier abrufbar.
Dos & Don´ts der Online-Kommunikation
Auf dem Kommunikationskongress 2011 habe ich einen Workshop mit Beispielen und Hinweisen gegeben, um Online zu kommunizieren, ohne juristische Nachwehen befürchten zu müssen. Die Prezi der Veranstaltung ist hier abrufbar.
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen, die das Internet betreffen nur bei deutlichem Inlandsbezug
Der Bundesgerichtshof bestätigt seine Kriterien, nach denen deutsche Gerichte Persönlichkeitsrechtsverletzung ahnden können, die im Internet begangen werden. In seinem Urteil vom 29.03.2011 sah er die Anforderungen dafür aber nicht erfüllt. Ein Serverstandort in Deutschland reiche für den Inlandsbezug allein nicht aus.
Quadriga Hochschule Berlin: Vorlesung Medienrecht
Im Rahmen meines Lehrauftrages an der Quadriga Hochschule Berlin habe ich am 17. Juni 2011 für den MBA Communication & Leadership eine Veranstaltung zum Medienrecht abgehalten. Die Unterlagen zu der Vorlesung stehen hier für die Studierenden zum Download bereit und können mit dem im Termin bekannt gegebenen Passwort entschlüsselt werden.
Social Media – Chancen und Risiken einer Medienrevolution
„Twitter – braucht doch keiner. Kundenbeschwerden im Web 2.0 – werden doch in ihrer Wirkung total überschätzt. Vor der Kamera in die Falle gegangen – kann man doch eh nix mehr machen.“ Anhand von drei konkreten Fallbeispielen habe ich auf der „Tagung Onlinekommunikation – Chancen und Risiken im Web 2.0“ in einer Einführung am 24. Februar 2011 versucht aufzuzeigen, wie das Internet unsere Art zu kommunizieren revolutioniert hat und wie man aus Sicht eines Juristen darauf im Konfilktfall reagieren kann. Hier ist meine Präsentation zum Vortrag abrufbar.
Rechtsfragen der Onlinekommunikation
So attraktiv die neuen Möglichkeiten des Internet sind: Sie schaffen zugleich neue kommunikative und auch rechtliche Probleme, bis dato unbekannte Grauzonen und Fallstricke. Ein grenzenloses Medium mit grenzenlosen Möglichkeiten ohne Kontrolle und Recht? Oder ganz im Gegenteil: Tummelplatz von abmahnwütigen Advokaten, Spielball der Gesetzgeber und weltfremder Richter? Die Präsentation des Workshops ist hier abrufbar.
Presserecht für Pressesprecher
Trotz Web 2.0 – Nachrichtenagenturen, Print, Radio und TV sind immer noch die wesentlichen Stichwortgeber für die öffentliche Debatte. Bei diesem Workshop auf dem Kommunikationskongress 2010 in Berlin habe ich einige der relevanten Fragen des Presserechts für Pressesprecher zu beantworten versucht. Die Präsentation steht hier zum Download bereit.
Plaudernde Ankläger- Die fragwürdige Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften
Kommentar zum Auftakt des Prozesses gegen Jörg Kachelmann auf Deutschlandradio Kultur: In unserer Mediengesellschaft droht heute jedem schon bei der ersten öffentlichen Verlautbarung einer Staatsanwaltschaft, sie würde wegen einer „schmuddeligen“ Straftat ermitteln, der Verlust des öffentlichen Ansehens. Einem Fernsehmoderator, einem Politiker oder anderen Prominenten droht aber mehr: Die soziale „Exekution“, selbst dann, wenn sich alle Anschuldigungen am Ende als haltlos erweisen.
BGH: Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Bericht in New York Times vor deutschen Gerichten justiziabel
Der Bundesgerichtshof hat die Kriterien festgelegt, nach denen deutsche Gerichte Persönlichkeitsrechtsverletzung ahnden können, die in ausländischen Zeitungen begangen werden.