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Cybermobbing gegen HR-Manager und (rechtliche) Abwehrstrategien

Ins­be­son­de­re im Kon­text arbeits­recht­li­cher Kon­flikt­si­tua­tio­nen neh­men Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu, in denen die „Opfer“ von Per­so­nal­ent­schei­dun­gen das Inter­net und sozia­le Medi­en zu unbe­rech­tig­ten und per­sön­li­chen Angrif­fen gegen Per­so­na­ler und ande­re Füh­rungs­kräf­te nut­zen. Aus (un-)berechtigter öffent­li­cher Kri­tik wer­den in der Pra­xis schnell kom­mu­ni­ka­ti­ve und mas­sen­me­dia­le Über­grif­fe, also Cyber­mob­bing – mit zum Teil erheb­li­chen nega­ti­ven Fol­gen für Unter­neh­men und die Betrof­fe­nen. Wie man damit umgeht und wel­che (recht­li­chen) Stra­te­gien und Hilfs­mit­tel es gegen (anony­me) Täter gibt, war The­ma die­ses Work­shops. Die Pre­zi die­ser Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar.

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen, die das Internet betreffen nur bei deutlichem Inlandsbezug

Der Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt sei­ne Kri­te­ri­en, nach denen deut­sche Gerich­te Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zung ahn­den kön­nen, die im Inter­net began­gen wer­den. In sei­nem Urteil vom 29.03.2011 sah er die Anfor­de­run­gen dafür aber nicht erfüllt. Ein Ser­ver­stand­ort in Deutsch­land rei­che für den Inlands­be­zug allein nicht aus. 

Quadriga Hochschule Berlin: Vorlesung Medienrecht

Im Rah­men mei­nes Lehr­auf­tra­ges an der Qua­dri­ga Hoch­schu­le Ber­lin habe ich am 17. Juni 2011 für den MBA Com­mu­ni­ca­ti­on & Lea­der­ship eine Ver­an­stal­tung zum Medi­en­recht abge­hal­ten. Die Unter­la­gen zu der Vor­le­sung ste­hen hier für die Stu­die­ren­den zum Down­load bereit und kön­nen mit dem im Ter­min bekannt gege­be­nen Pass­wort ent­schlüs­selt werden.

Social Media – Chancen und Risiken einer Medienrevolution

„Twit­ter – braucht doch kei­ner. Kun­den­be­schwer­den im Web 2.0 – wer­den doch in ihrer Wir­kung total über­schätzt. Vor der Kame­ra in die Fal­le gegan­gen – kann man doch eh nix mehr machen.“ Anhand von drei kon­kre­ten Fall­bei­spie­len habe ich auf der „Tagung Online­kom­mu­ni­ka­ti­on – Chan­cen und Risi­ken im Web 2.0“ in einer Ein­füh­rung am 24. Febru­ar 2011 ver­sucht auf­zu­zei­gen, wie das Inter­net unse­re Art zu kom­mu­ni­zie­ren revo­lu­tio­niert hat und wie man aus Sicht eines Juris­ten dar­auf im Kon­filkt­fall reagie­ren kann. Hier ist mei­ne Prä­sen­ta­ti­on zum Vor­trag abrufbar.

Rechtsfragen der Onlinekommunikation

So attrak­tiv die neu­en Mög­lich­kei­ten des Inter­net sind: Sie schaf­fen zugleich neue kom­mu­ni­ka­ti­ve und auch recht­li­che Pro­ble­me, bis dato unbe­kann­te Grau­zo­nen und Fall­stri­cke. Ein gren­zen­lo­ses Medi­um mit gren­zen­lo­sen Mög­lich­kei­ten ohne Kon­trol­le und Recht? Oder ganz im Gegen­teil: Tum­mel­platz von abmahn­wü­ti­gen Advo­ka­ten, Spiel­ball der Gesetz­ge­ber und welt­frem­der Rich­ter? Die Prä­sen­ta­ti­on des Work­shops ist hier abrufbar.

Presserecht für Pressesprecher

Trotz Web 2.0 – Nach­rich­ten­agen­tu­ren, Print, Radio und TV sind immer noch die wesent­li­chen Stich­wort­ge­ber für die öffent­li­che Debat­te. Bei die­sem Work­shop auf dem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­gress 2010 in Ber­lin habe ich eini­ge der rele­van­ten Fra­gen des Pres­se­rechts für Pres­se­spre­cher zu beant­wor­ten ver­sucht. Die Prä­sen­ta­ti­on steht hier zum Down­load bereit.

Plaudernde Ankläger- Die fragwürdige Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften

Kom­men­tar zum Auf­takt des Pro­zes­ses gegen Jörg Kachelm­ann auf Deutsch­land­ra­dio Kul­tur: In unse­rer Medi­en­ge­sell­schaft droht heu­te jedem schon bei der ers­ten öffent­li­chen Ver­laut­ba­rung einer Staats­an­walt­schaft, sie wür­de wegen einer „schmud­de­li­gen“ Straf­tat ermit­teln, der Ver­lust des öffent­li­chen Anse­hens. Einem Fern­seh­mo­de­ra­tor, einem Poli­ti­ker oder ande­ren Pro­mi­nen­ten droht aber mehr: Die sozia­le „Exe­ku­ti­on“, selbst dann, wenn sich alle Anschul­di­gun­gen am Ende als halt­los erweisen.