Auf Einladung der Fachgruppe „Behörden und Verbände“ fand am 9.4.2014 in Eberswalde ein Workshop mit dem Schwerpunkt Auskunftsansprüche gegenüber Behörden und öffentlichen Betrieben statt. Meine Präsentation ist hier für die Teilnehmer abrufbar.
Presserecht für Pressestellen von Behörden
Vor dem Hintergrund des besonderen Spannungsverhältnisses der Sprecher von Behörden habe ich auf Einladung der Fachgruppe „Politik und Verwaltung“ des BdP am 22. Mai in Düsseldorf einen Vortrag gehalten, dessen Präsentation hier abrufbar ist.
Auskunftsanspruch der Presse gegenüber (Landes-) Behörden
Der Auskunftsanspruch in den Landespressegesetzen sichert Journalisten zu, dass Behörden den Vertretern der Medien auf Anfrage Auskünfte zu gestellten Fragen erteilen müssen. In einem Workshop für Behördenleiter in Baden-Württemberg habe ich die daraus resultierenden Fragen der Praxis zu beantworten versucht. Die Prezi dieser Veranstaltung ist hier abrufbar.
Presserecht für Justizpressesprecher
Im Rahmen der Tagung der Deutschen Richterakademie in Wustrau „Justiz, Medien, Medienrecht“ habe ich am 26. Oktober 2011 einen Überblick zum „Presserecht für Justizpressesprecher“ aus anwaltlicher Perspektive gegeben. Die Prezi zu diesem Workshop ist hier abrufbar.
Auskunftsansprüche von Mitgliedern
Wem schuldet der Vorstand eines Vereines Rechenschaft, muss er z.B. den Kontostand des Vereines seinen Mitgliedern mitteilen?
Keine IP-Adresse: Auf Vorrat gespeicherte Daten müssen nicht an Rechteinhaber herausgegeben werden
Der Auskunftsanspruch nach dem Urhebergesetz umfasst nicht diejenigen Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst wurden – inklusive der IP-Adresse der Nutzer. Dies hat jedenfalls das OLG Frankfurt entschieden.