Am 24.04.2013 habe ich im Rahmen des 2. BdP-Forums in der Bundespressekonferenz in Berlin einen Impuls für die anschließende Diskussion mit Vertretern aus PR und Journalismus liefern dürfen. Auf Wunsch einiger Teilnehmer dokumentiere ich hier das Manuskript meines Impulsvortrages.
Grauzone Werbung und PR
Unter dem Titel „Grauzone Werbung und PR – nicht nur im Gesundheitsbereich: Was ist Pressestellen erlaubt und was (eigentlich) nicht?“ habe ich auf Einladung der BdP-Fachgruppe Gesundheit über meine Erfahrungen in diesem Grenzbereich referiert. Die Prezi zu diesem Workshop ist hier abrufbar
RSS-Feeds ohne Erlaubnis in eigene Website einbinden ist rechtswidrig
Allein der Umstand, dass Inhalte mittels eines RSS-Feeds verbreitet werden, stellt grundsätzlich keine (konkludente) Einräumung von Nutzungsrechten für eine öffentliche Zugänglichmachung und damit Weiterverbreitung über die eigene Website dar.
Zulässigkeit von Abstracts: „Perlentaucher.de“-Entscheidung weiter offen
Das Urteil des BGH im Streit von „SZ“ und „FAZ“ mit der Abstract-Seite Perlentaucher.de bringt keine abschließende Klärung der sehr bedeutsamen rechtlichen Grundsatzfragen. Wegen Verfahrensfehlern wurde die Klage gegen die kommerzielle Verwertung von Kurzzusammenfassungen der Inhalte der Zeitungen durch die Website an das Berufungsgericht zurück verwiesen und muss dort noch einmal verhandelt werden.
Keine Prüfpflicht einer Bildagentur hinsichtlich der späteren Verwendung ihrer Bilder
Bildagenturen müssen nicht die Zulässigkeit der damit später beabsichtigten Presseberichterstattung vor der Weitergabe der Bilder an die Presse prüfen.
Abbildungen aus Kunstausstellungen in Onlinearchiven unzulässig
Urheberrechtlich geschützte Abbildungen dürfen im Rahmen der Presseberichterstattung solange öffentlich zugänglich gemacht werden, solange die Veranstaltung noch als Tagesereignis anzusehen ist. Das gilt auch für die Verbreitung in einem „Onlinearchiv“. Bei einer vergangenen Kunstausstellung dürfte die Tagesaktualität regelmäßig jedoch nicht (mehr) gegeben sein.
Haftung von Youtube für urheberrechtswidrige Inhalte Dritter
Der Betreiber einer Video-Distributions-Plattform wie Youtube kann für Urheberrechtverstöße seiner Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz haften, auch wenn er sich zuvor formularmäßig von diesen hat versichern lassen, dass der jeweilige Uploader Inhaber aller erforderlichen Rechte für die Verbreitung wäre.
Wer dahin geht, wo entsprechende Presse ist, muss entsprechende Presse dulden…
Die Teilnahme an einem zeitgeschichtlich bedeutenden Ereignis führt dazu, dass die damit zusammenhängende öffentliche Erörterung geduldet werden muss, soweit sie an die Teilnahme an der Veranstaltung und an bereits bekannte Tatsachen aus der Sozialsphäre anknüpft. Die Bildberichterstattung dazu kann nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG ebenfalls ohne Zustimmung der Betroffenen gerechtfertigt sein.
Umfangreiche Onlinearchive bergen weiter rechtliche Risiken
Wie schon mehrfach in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen hat der BGH in einem weiteren Urteil entschieden, dass eine Zeitung ihr Online-Archiv, in dem namentlich über einen Mörder berichtet wird, nicht nachträglich löschen muss. Eine neue Entscheidung des Oberlandesgericht Hamburg zur gleichgelagerten Frage weist dagegen wieder in eine andere Richtung.
Ungepixelte Prozessbilder trotz sitzungspolizeilicher Einschränkung zulässig
In aufsehenserregenden Prozessen beschränken Gerichte häufig die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. Diese „sitzungspolizeilichen“ Anordnungen können jedoch das Recht zur Bildberichterstattung nicht weiter einschränken, als es nach dem Gesetz zulässig ist. Insbesondere bei Urteilsverkündung kann das Informationsinteresse den Persönlichkeitsschutz überwiegen.