Neue Tech­ni­ken bedeu­ten in vie­len Fäl­len auch recht­li­che Risi­ken. Wie ist zum Bei­spiel mit per­sön­li­chen Infor­ma­tio­nen aus sozia­len Netz­wer­ken, E‑Mails der Mit­ar­bei­ter, Tele­fon­ge­sprä­chen oder Video­auf­zeich­nun­gen umzu­ge­hen? Die Novel­lie­rung des Arbeit­neh­mer­da­ten­schut­zes regelt Vor­ge­hens­wei­sen für Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che, deren Miss­ach­tung teils emp­find­li­che Kon­se­quen­zen haben kann. Auf dem Per­so­nal­ma­nage­ment-Kon­gress 2011 habe ich in einem Vor­trag am 30. Juni 2011 die dis­ku­tier­ten Neue­run­gen des Daten­schut­zes im Span­nungs­ver­hält­nis zu Com­pli­ance Manage­ment und Ver­bre­chens­be­kämp­fung anhand eini­ger kon­kre­ter Bei­spie­le zu erläu­tern ver­sucht. Die Pre­zi des Vor­tra­ges ist hier abrufbar.