Im März 2015 hat das australische Parlament dem Entwurf für ein sehr weitreichendes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) zugestimmt. Das TELECOMMUNICATIONS (INTERCEPTION AND ACCESS) AMENDMENT (DATA RETENTION) BILL 2014 bringt eine deutlich weitergehende Pflicht zur Speicherung von Benutzerdaten, als die bei uns in Deutschland aktuell diskutierte VDS. Dennoch enthält das Gesetz einen Aspekt, dessen Übernahme auch unserem Gesetzgeber in der parlamentarischen Beratung zu raten wäre. Diese wird hier kurz vorgestellt und auszugsweise dargestellt.
Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Maas liefert Murks (Update)
Man muss nicht in fundamentaler Gegnerschaft zu jeglicher Speicherung von Daten auf Vorrat für polizeiliche Zwecke (VDS) stehen, um nach einem genaueren Blick auf den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sagen zu müssen: Das Haus von Heiko Maas hat es erneut nicht geschafft, in einem schwierigen Feld „digitalen Lebens“ ein inhaltlich und handwerklich überzeugendes Gesetz vorzulegen. So hoch dem Minister der Versuch anzurechnen ist, die Vorgaben des EuGH und des BVerfG beachten zu wollen und er sich auch persönlich in Verhandlungen gegen noch weitergehende Forderungen durchgesetzt haben mag: Das, was Maas nun im Eiltempo durchs Parlament treiben will, ist in der Gesamtschau, Entschuldigung, Murks! Es wird jetzt besonders an den Rechtspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion, am zuständigen Berichterstatter und seinem Sprecher und der Fraktionsführung liegen, dass wenigstens im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch die schlimmsten handwerklichen Fehler behoben werden, bevor sich das Gesetz einer Nachprüfung durch das BVerfG und den EuGH stellen muss, die die Opposition bereits angekündigt hat.