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Australien beschließt sinnvolle Ausnahmen für VDS-Verpflichtung

Im März 2015 hat das aus­tra­li­sche Par­la­ment dem Ent­wurf für ein sehr weit­rei­chen­des Gesetz zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung (VDS) zuge­stimmt. Das TELECOMMUNICATIONS (INTERCEPTION AND ACCESS) AMENDMENT (DATA RETENTION) BILL 2014 bringt eine deut­lich wei­ter­ge­hen­de Pflicht zur Spei­che­rung von Benut­zer­da­ten, als die bei uns in Deutsch­land aktu­ell dis­ku­tier­te VDS. Den­noch ent­hält das Gesetz einen Aspekt, des­sen Über­nah­me auch unse­rem Gesetz­ge­ber in der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung zu raten wäre. Die­se wird hier kurz vor­ge­stellt und aus­zugs­wei­se dargestellt.

Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Maas liefert Murks (Update)

Man muss nicht in fun­da­men­ta­ler Geg­ner­schaft zu jeg­li­cher Spei­che­rung von Daten auf Vor­rat für poli­zei­li­che Zwe­cke (VDS) ste­hen, um nach einem genaue­ren Blick auf den Gesetz­ent­wurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz sagen zu müs­sen: Das Haus von Hei­ko Maas hat es erneut nicht geschafft, in einem schwie­ri­gen Feld „digi­ta­len Lebens“ ein inhalt­lich und hand­werk­lich über­zeu­gen­des Gesetz vor­zu­le­gen. So hoch dem Minis­ter der Ver­such anzu­rech­nen ist, die Vor­ga­ben des EuGH und des BVerfG beach­ten zu wol­len und er sich auch per­sön­lich in Ver­hand­lun­gen gegen noch wei­ter­ge­hen­de For­de­run­gen durch­ge­setzt haben mag: Das, was Maas nun im Eil­tem­po durchs Par­la­ment trei­ben will, ist in der Gesamt­schau, Ent­schul­di­gung, Murks! Es wird jetzt beson­ders an den Rechts­po­li­ti­kern der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on, am zustän­di­gen Bericht­erstat­ter und sei­nem Spre­cher und der Frak­ti­ons­füh­rung lie­gen, dass wenigs­tens im Rah­men der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tun­gen noch die schlimms­ten hand­werk­li­chen Feh­ler beho­ben wer­den, bevor sich das Gesetz einer Nach­prü­fung durch das BVerfG und den EuGH stel­len muss, die die Oppo­si­ti­on bereits ange­kün­digt hat.