Neue Techniken bedeuten in vielen Fällen auch rechtliche Risiken. Wie ist zum Beispiel mit persönlichen Informationen aus sozialen Netzwerken, E‑Mails der Mitarbeiter, Telefongesprächen oder Videoaufzeichnungen umzugehen? Die Novellierung des Arbeitnehmerdatenschutzes regelt Vorgehensweisen für Personalverantwortliche, deren Missachtung teils empfindliche Konsequenzen haben kann. Auf dem Personalmanagement-Kongress 2011 habe ich in einem Vortrag am 30. Juni 2011 die diskutierten Neuerungen des Datenschutzes im Spannungsverhältnis zu Compliance Management und Verbrechensbekämpfung anhand einiger konkreter Beispiele zu erläutern versucht. Die Prezi des Vortrages ist hier abrufbar.