Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) war ich eingeladen zu einigen wettbewerbsrechtlichen Aspekten zu referieren, die für den Verband und seine Mitglieder von erheblicher Bedeutung sind. Insbesondere die Werbung mit „Null-Inkasso“, also das Versprechen, dass dem Gläubiger bei Beauftragung eines Inkassounternehmens weder Risiken, noch Kosten drohen würden, ist nicht nur aus Sicht des Verbandes, sondern auch des Gesetzes unlauter. Unternehmen, die in dieser Weise werben müssen daher damit rechnen – unabhängig ob Mitglied im BDIU oder nicht – abgemahnt und in wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden. Die Präsentation zu dem Vortrag kann hier abgerufen werden.