Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ habe ich auf Einladung des Wikimedia Deutschland e.V. am 5.3.2015 in Berlin über die heutige rechtliche Situation und mögliche Veränderungen der Haftung für die deutschsprachige Wikipedia diskutiert. Die Prezi und eine Aufzeichnung des Vortrages sind hier abrufbar.
Wiki-Immunity: Durchsetzbarkeit von äußerungsrechtlichen Urteilen gegen Wikipedia
Zwei aktuelle Urteile des LG Hamburg zur Verantwortlichkeit für Wikipedia-Einträge (Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08 und Urteil v. 02.07.2009, Az. 325 O 321/08) haben in den vergangenen Wochen erneut ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Frage der Haftung für rechtswidrige Äußerungen Dritter geworfen, die über das bekannte Meinungsforum, die sog. „Online-Enzyklopädie“ Wikipedia, verbreitet werden. In der Praxis dürfte diese Rechtsprechung bei heutiger Rechtslage auch in Deutschland zu einer „Wiki-Immunity“ führen und einen virtuellen Raum schaffen, in dem selbst innerdeutsche Konflikte nicht mehr wirksam mit gerichtlicher Hilfe beigelegt werden können. Das weißt auf das dahinter liegende, grundsätzliche Problem hin, dass im Internet zunehmend selbst rein innerstaatliche Tatbestände ohne Bezugnahme auf ausländische Rechtsordnungen nicht gelöst werden können. Die Durchsetzbarkeit nationalen Rechts – und damit eines der wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien – wird insoweit grundsätzlich zur Disposition gestellt. Selbst in solchen Fällen, in denen die normativen Wertungen in den USA und der Bunderepublik grundsätzlich übereinstimmen. ‑Comments Welcome!-