Recher­chen in Wiki­pe­dia, Betrei­ben von Unter­neh­mens­fo­ren, Mit­wir­kung von Blogs, Erstel­lung von Pod­casts und schnel­le Nach­rich­ten­über­mitt­lung im Rah­men von Twit­ter ver­lan­gen nicht nur tech­ni­sche Kennt­nis­se, son­dern auch erheb­li­ches recht­li­ches Know-how.

Obwohl der Gesetz­ge­ber mit Aus­nah­me des Tele­me­di­en­ge­set­zes (TMG) und des neu­en Rund­funk­staats­ver­tra­ges kaum wei­te­re Rah­men­be­din­gun­gen vor­ge­ge­ben hat, kommt der neu­en Rol­len­ver­tei­lung von Medi­en­an­bie­tern und Medi­en­kon­su­men­ten eine gro­ße recht­li­che Bedeu­tung zu. Genaue Kennt­nis­se der alten und neu­en gesetz­li­chen Rege­lun­gen, aber auf der inzwi­schen recht umfang­rei­chen Recht­spre­chung, sind für die Pra­xis ein abso­lu­tes Muss, um unter ande­rem kos­ten­träch­ti­ge Abmah­nun­gen oder gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­mei­den. Auf dem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­gress 2009 habe ich einen Vor­trag über Recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen im Web 2.0 gehal­ten, der zum Down­load bereit steht.