Im Rah­men der 6. Medi­en­rechts­ta­ge der BTU Cott­bus am 6. und 7. Juni 2013 im Kunst­mu­se­um Die­sel­kraft­werk, habe ich über die Fra­gen der gericht­li­chen Ver­wert­bar­keit von Erkennt­nis­sen aus sozia­len Medi­en ins­be­son­de­re bei Fäl­len des (Ver­si­che­rungs-) Betru­ges referiert.

 


 

Die Prä­sen­ta­ti­on zu dem Vor­trag ist hier abrufbar: