Auf Einladung der Fachgruppe Fachgruppe Politik & Verwaltung im Bundesverband deutscher Pressesprecher habe ich am 4.5.2015 in München einen Workshop zum Thema „Presserecht für Behörden, öffentliche Unternehmen und Parteien“ am Oberlandesgericht München angeboten, der auf viel Interesse gestoßen ist, da Kommunikationsverantwortliche gerade in Behörden und öffentlichen Unternehmen alltäglich mit presserechtlichen Fragen konfrontiert sind.
Beispielsweise stellt sich die Frage, was darf ein Journalist alles wissen oder nach welchen Kriterien sind Medienvertreter zu einer Pressekonferenz einzuladen. Urheberrecht und Datenschutz, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht sind auch für die Sprecher von Behörden richtig zu bewerten. Rechtswidrige öffentliche Erklärungen eines Behördensprechers können sogar zum Fall für den Staatsanwalt werden. Der Umstand, dass das Internet „nichts vergisst“ und alle öffentlichen Äußerungen potentiell ein Milliardenpublikum erreichen können, muss rechtlich bewertet werden.
Die PREZI zu der Veranstaltung ist hier abrufbar:
https://prezi.com/embed/nmgrsskqu_xv/?bgcolor=ffffff&lock_to_path=0&autoplay=1&autohide_ctrls=0
Noch keine Kommentare