Wem kann der Verein den Zutritt zur Mitgliederversammlung verwehren? Nicht-Mitgliedern, gut. Aber wie schaut es bei Mitgliedern aus? Haben diese ein uneingeschränktes Teilnahmerecht? Dürfen sich nicht-stimmberechtigte Fördermitglieder zu Wort stellen und Anträge stellen?