Sam­melt Ihr Ver­ein zweck­ge­bun­de­ne Spen­den? Dann müs­sen die­se „zeit­nah“, d.h. bis zum Ende des nächs­ten Wirt­schafts­jah­res ver­wen­det wer­den, und dies für den ange­ge­be­nen Zweck – sonst kann es recht­li­che Schwie­rig­kei­ten geben!