Der Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt sei­ne Kri­te­ri­en, nach denen deut­sche Gerich­te Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zung ahn­den kön­nen, die im Inter­net began­gen wer­den. In sei­nem Urteil vom 29.03.2011 sah er die Anfor­de­run­gen dafür aber nicht erfüllt. Ein Ser­ver­stand­ort in Deutsch­land rei­che für den Inlands­be­zug allein nicht aus.