Die Gegendarstellung ist seit jeher ein recht schwaches Rechtsinstitut zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf Gegendarstellung weiter erschwert. Pressesprechern dürfte es damit künftig noch schwerer fallen, mal „eben schnell“ eine Gegendarstellung zum Abdruck zu bringen.