Die Gegen­dar­stel­lung ist seit jeher ein recht schwa­ches Rechts­in­sti­tut zur Durch­set­zung von Per­sön­lich­keits­rech­ten. Nun hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den Anspruch auf Gegen­dar­stel­lung wei­ter erschwert. Pres­se­spre­chern dürf­te es damit künf­tig noch schwe­rer fal­len, mal „eben schnell“ eine Gegen­dar­stel­lung zum Abdruck zu bringen.