Die geplante Neuregelung des § 201 a StGB kann zu erheblichen Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit führen, wird dem Schutz der wirklichen Opfer von Cybermobbing in der Praxis aber nicht helfen. Dass dieser rechtlich und politische Vorschlag ausgerechnet aus dem SPD-geführten Justizressort kommt, ist für einen Sozialdemokraten „leider peinlich“.