Der Betrei­ber einer Video-Dis­tri­bu­ti­ons-Platt­form wie You­tube kann für Urhe­ber­recht­ver­stö­ße sei­ner Nut­zer auf Unter­las­sung und Scha­dens­er­satz haf­ten, auch wenn er sich zuvor for­mu­lar­mä­ßig von die­sen hat ver­si­chern las­sen, dass der jewei­li­ge Uploa­der Inha­ber aller erfor­der­li­chen Rech­te für die Ver­brei­tung wäre.