Der Betreiber einer Video-Distributions-Plattform wie Youtube kann für Urheberrechtverstöße seiner Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz haften, auch wenn er sich zuvor formularmäßig von diesen hat versichern lassen, dass der jeweilige Uploader Inhaber aller erforderlichen Rechte für die Verbreitung wäre.
Dem Betreiber von Youtube (Youtube LLC.) ist vom Landgericht Hamburg am 03.09.2010 (Az. 308 O 27/09) verboten worden, drei Videos urheberrechtswidrig im Internet zu verbreiten. Kurz zuvor war die GEMA mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube zwar mangels Eilbedürftigkeit gescheitert (LG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2010). Seine bereits im Eilverfahren angedeutete Rechtsansicht hat das Landgericht nun aber im Rahmen der Hauptsacheklage bestätigt: Der Betreiber von Youtube haftet auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz und ist damit für die urheberrechtswidrigen Inhalte verantwortlich.
Laut Gericht hat der Betreiber sich die von Nutzern hochgeladenen Videos als Störer „zu Eigen“ gemacht, wodurch er haftbar wäre. Interessant ist hierbei, dass Youtube LLC. durch eine formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers über die Inhaberschaft aller erforderlichen Rechte an dem Video einer Haftung zu entgehen versuchte. Trotz der eingeholten Versicherungen besteht nach Ansicht des Landgerichts jedoch weiterhin die Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelfall nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte tatsächlich verfügt. Es wird betont wird, dass dies gerade vor dem Hintergrund zu gelten habe, dass eine anonyme Nutzung der Plattform möglich ist.
Die Frage ist ja, ab wann man Youtube wirklich Urheberrechtsverletzungen vorwerfen kann. Bei Millionen von Videos, die dort jeden Monat neu hochgeladen werden, ist es wohl unmöglich, jedes einzelne auf das Urheberrecht zu überprüfen. Und auf Youtube selbst kann ein Urheber ein Formular einreichen, wenn es zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht gekommen ist und Youtube sperrt das Video dann. Ich wüsste nicht, was Youtube hier noch verbessern könnte, außer dass man sich auf eine Werbebeteiligung mit den Content Ownern einigen könnte. Ich kann mich noch an die Schadensersatzforderungen von Viacom erinnern, die allesamt vor Gericht keinen Erfolg hatten. Ähnliche Ergebnisse erwarte ich auch für die Forderungen der GEMA.