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Schnelligkeit zu Lasten der Gründlichkeit – Einigung beim NetzDG hat negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit

Ber­lin – 27.06.2017: Die am Frei­tag von den Koali­ti­ons­frak­tio­nen ver­kün­de­te Eini­gung über das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz (NetzDG) beinhal­tet nach Ansicht des hin­ter der Dekla­ra­ti­on für Mei­nungs­frei­heit ste­hen­den Bünd­nis­ses wei­ter­hin ekla­tan­te Män­gel und wird die Mei­nungs­frei­heit ein­schrän­ken. Das hin­ter der Dekla­ra­ti­on für Mei­nungs­frei­heit ste­hen­de Bünd­nis mit zahl­rei­chen zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen, Ver­bän­den und Rechts­exper­ten rich­tet einen letz­ten Appell an die Gro­ße Koali­ti­on, das frag­wür­di­ge NetzDG mit Aus­nah­me der Pflicht zu inlän­di­schen Zustel­lungs­be­voll­mäch­tig­ten nicht zu verabschieden.

Leider peinlich: Referentenentwurf des BMJV gegen Pornographie und Cybermobbing

Die geplan­te Neu­re­ge­lung des § 201 a StGB kann zu erheb­li­chen Ein­schrän­kun­gen der Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit füh­ren, wird dem Schutz der wirk­li­chen Opfer von Cyber­mob­bing in der Pra­xis aber nicht hel­fen. Dass die­ser recht­lich und poli­ti­sche Vor­schlag aus­ge­rech­net aus dem SPD-geführ­ten Jus­tiz­res­sort kommt, ist für einen Sozi­al­de­mo­kra­ten „lei­der peinlich“.