Berlin – 27.06.2017: Die am Freitag von den Koalitionsfraktionen verkündete Einigung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beinhaltet nach Ansicht des hinter der Deklaration für Meinungsfreiheit stehenden Bündnisses weiterhin eklatante Mängel und wird die Meinungsfreiheit einschränken. Das hinter der Deklaration für Meinungsfreiheit stehende Bündnis mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Rechtsexperten richtet einen letzten Appell an die Große Koalition, das fragwürdige NetzDG mit Ausnahme der Pflicht zu inländischen Zustellungsbevollmächtigten nicht zu verabschieden.
DSGVO, PR und Öffentlichkeitsarbeit – Probleme der Praxis ernst nehmen!
Wie leider nicht anders erwartet, ergeben sich nicht nur durch missglückte Gesetze wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (#NetzDG) Friktionen mit der bislang durch Art. 5 GG und einer Vielzahl von Gesetzen und Richterrecht in Deutschland umfassend geschützten Presse- und Meinungsfreiheit:
Der Vorrang der EU – Datenschutzgrundverordnung (#DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 verschärft die rechtlichen Probleme auch für all jene „klassischen“ Teilnehmer am „öffentlichen Meinungskampf“, die sicherlich mit einem professionellen Anspruch, aber eben nicht wie Presse oder Rundfunk und auch nicht presseähnlich oder im engeren Sinne „journalistisch“ (wie die sog. „Unternehmespresse“) mit der Öffentlichkeit in Dialog treten. Das dürfte die meisten Presse- und Öffentlichkeitsarbeiter in Agenturen, Unternehmen, Kanzleien, aber auch in NGOs oder in den Pressestellen von Behörden treffen.
Deklaration für die Meinungsfreiheit
In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerk-durchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 habe auch ich die folgende Erklärung mitgezeichnet:
Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline.