In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerk-durchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 habe auch ich die folgende Erklärung mitgezeichnet:
Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline.
Zuletzt ist der zulässige Umfang der Meinungsfreiheit in die Diskussion geraten durch den aufgrund zahlreicher Vorkommnisse hervorgerufenen Eindruck, absichtliche Falschmeldungen und Hassrede bestimmten oftmals den öffentlichen Diskurs. Um diesem Phänomen Herr zu werden, hat das Bundeskabinett das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgelegt, das vom Deutschen Bundestag noch vor dem Sommer verabschiedet werden soll. Vor diesem Hintergrund möchten die Unterzeichner dieser Deklaration ihre Unterstützung für die folgenden drei Grundsätze zum Ausdruck bringen:
- Gegen strafrechtlich relevante / rechtswidrige Inhalte muss effektiv vorgegangen werden können. Und zwar mit allen gebotenen und verhältnismäßigen, dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln. Dabei ist es Aufgabe der Justiz, zu entscheiden, was rechtswidrig oder strafbar ist und was nicht. Auch die Durchsetzung solcher Entscheidungen darf nicht an einer mangelnden Ausstattung der Justiz scheitern. Internetdiensteanbietern kommt bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte eine wichtige Rolle zu, indem sie diese löschen bzw. sperren. Sie sollten jedoch nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen.
- Die Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut. Sie geht so weit, dass eine Gesellschaft auch Inhalte aushalten muss, die nur schwer erträglich sind, sich aber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen. Die Demokratie nährt sich an einem pluralistischen Meinungsbild.
- Jede Gesetzgebung sollte sicherstellen, dass der Ausgleich verfassungsrechtlich geschützter Interessen hergestellt wird. Die Meinungsfreiheit jedes Einzelnen und die Informationsfreiheit aller darf nicht darunter leiden, dass gegen rechtswidrige oder strafbare Inhalte vorgegangen wird. Gerade bei solchen Inhalten, bei denen die Rechtswidrigkeit nicht, nicht schnell oder nicht sicher festgestellt werden kann, sollte kein Motto „Im Zweifel löschen/sperren“ bestehen, denn ein solches Vorgehen hätte katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit.
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines NetzDG stellt diese Grundsätze in Frage, weil er staatliche Aufgaben der Rechtsdurchsetzung an Privatunternehmen übertragen würde. Die Androhung hoher Bußgelder in Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen verstärkt die Gefahr, dass sich Plattformbetreiber im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung oder Sperrung solcher Inhalte entscheiden, die sich im Graubereich befinden. Die Prüfung der Strafbarkeit oder Rechtswidrigkeit eines Inhalts bedarf zudem regelmäßig einer genauen Betrachtung des Kontexts und der Intention einer Äußerung. Diese Aufgabe muss auch weiterhin von Gerichten übernommen werden.
Wir sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Wir erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, sind zugleich aber der Ansicht, dass der Gesetzentwurf nicht dem Anspruch genügt, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage. Absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze sind Probleme der Gesellschaft und können daher auch nicht durch die Internetdiensteanbieter allein angegangen werden – dafür bedarf es der Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter. Wir setzen uns daher für eine gesamtgesellschaftliche Lösung ein, durch die strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt wird, Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden und ein die Meinungsfreiheit respektierender Rechtsrahmen für die Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte erhalten bleibt.
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