Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Klarnamen von Straftätern nachträglich nicht mehr aus Online-Archiven zu löschen sind. Das Persönlichkeitsrecht sowie das Resozialisierungsinteresse der Täter treten im konkreten Fall zurück.
BVerfG: Anforderungen zum Abdruck einer Gegendarstellung
Die Gegendarstellung ist seit jeher ein recht schwaches Rechtsinstitut zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf Gegendarstellung weiter erschwert. Pressesprechern dürfte es damit künftig noch schwerer fallen, mal „eben schnell“ eine Gegendarstellung zum Abdruck zu bringen.