Wäh­rend Recht­set­zung durch Par­la­ment, Regie­rung und Gerich­te auch in der glo­ba­len „Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft“ wei­ter­hin (auch allein im natio­nal­staat­li­chen Rah­men) gewähr­leis­tet wer­den kann, schwin­det im Inter­net jedoch die Sicher­heit der Rechts­er­kennt­nis und der Rechts­durch­set­zung selbst bei eigent­lich rein inner­staat­li­chen Tat­be­stän­den. Der Weg­fall der grund­sätz­li­chen Mög­lich­keit von Rechts­durch­set­zung in wesent­li­chen Berei­chen wäre jedoch nicht nur für den Betrof­fe­nen uner­träg­lich, son­dern wür­de den Rechts­staat ganz grund­sätz­lich gefähr­den. Ein Bei­trag zu die­sem zen­tra­len, unge­lös­ten Grund­pro­blem von Demo­kra­tie, Staat und Poli­tik im Inter­net als Anre­gung für eine wei­te­re kon­struk­ti­ve Debatte.