Allein der Umstand, dass Inhal­te mit­tels eines RSS-Feeds ver­brei­tet wer­den, stellt grund­sätz­lich kei­ne (kon­klu­den­te) Ein­räu­mung von Nut­zungs­rech­ten für eine öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung und damit Wei­ter­ver­brei­tung über die eige­ne Web­site dar.