Das Landgericht Berlin nahm den Betreiber einer Webseite am 15.03.2011 (15 O 103/11) für das Einbinden eines fremden RSS-Feeds in Haftung:
Nach diesem Urteil macht sich der Betreiber der Website durch das automatisierte Einbinden von Fotos in eine andere Website via RSS-Feed diese Inhalte zu Eigen. Damit haftet er auch für die urheberrechtlich unzulässige Verwendung. Das gilt auch dann, wenn das eingebundene Material als aus einem fremden RSS-Feed stammend gekennzeichnet wird und ein Haftungsausschluss formuliert ist. Begründet wird dies vom Gericht damit, dass durch das Einbinden eines fremden RSS-Feeds in eine Internetseite die dort enthaltenen urheberrechtlich geschützten Inhalte und Lichtbilder (§ 72 UrhG) öffentlich zugänglich gemacht werden (§ 19a UrhG). Fehlt es an einer (insoweit erforderlichen) Rechtseinräumung ist eine solche Nutzung rechtswidrig.
Mit anderen Worten, wenn ich – deutlich gekennzeichnet – einen RSS-Feed eines anderen ‚Blogs einbinde, hafte ich. Das wird sowohl oft „reblogged“ Seiten zu besonders interessanten Crackerzielen machen, als auch Seiten wie z.B. http://netzpolitik.vorwaerts.de/ einschränken; es sei denn, ein hauptamtliches Redakteurteam kontrolliert permanent die Seite (und selbst dem kann leicht eine Text-URV „durchrutschen“).
Wenn das wirklich so ist, und die betroffene Website z.B. den Feed nicht ohne klarstellende Überschrift eingebunden hat, dann sollte man zusammenlegen und wegen der grundsätzlichen Bedeutung den Gang bis zur höchsten Instanz zahlen. Die Entscheidung ist gefährlich.
Ist das Urteil eigentlich schon rechtskräftig?
Und wenn ja, warum gab es noch keinen weiteren Aufschrei?
Das ist doch Sprengstoff fürs Netz..?
Viele Grüße
Roger
Natürlich. Gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes gibt es keine Rechtsmittel. Und warum es keinen Aufschrei gab? Vielleicht weil vielen Menschen der falsche Eindruck vermittelt wurde, man habe „gewonnen“? Genau das prangere ich ja an, weil es eben nicht stimmt. Im Gegenteil: Das Urteil könnte sich sogar als Phyrrussieg erweisen.
verstehe ich jetzt was nicht? BVG? Dachte es wäre vom LG Berlin?
Sorry, jetzt verstehe ich – bin im falschen Thema gewesen 🙂
Soweit mir bekannt: Ja. Es ist rechtlich aber auch nicht so überraschend, wie es Dir vielleicht erscheint. Wer fremde Inhalte als eigene weiterverbreitet, ist eben „Verbreiter“ und haftet als solcher dafür.