Wem kann der Ver­ein den Zutritt zur Mit­glie­der­ver­samm­lung ver­weh­ren? Nicht-Mit­glie­dern, gut. Aber wie schaut es bei Mit­glie­dern aus? Haben die­se ein unein­ge­schränk­tes Teil­nah­me­recht? Dür­fen sich nicht-stimm­be­rech­tig­te För­der­mit­glie­der zu Wort stel­len und Anträ­ge stellen?