Nach Tür­ck, Tauss und Benais­sa – jetzt Kachelm­ann: Den Staats­an­wäl­ten feh­len in Deutsch­land kla­re Regeln für ihre Infor­ma­ti­ons­po­li­tik. Die angeb­lich „objek­tivs­te Behör­de der Welt“ betreibt immer öfter zu Las­ten pro­mi­nen­ter Ver­däch­ti­ger eine akti­ve Öffent­lich­keits­ar­beit und bedient dafür das über­schäu­men­de Inter­es­se der (Bou­le­vard-) Medi­en mit feins­tem Fut­ter. Die plau­dern­den Spre­cher betrei­ben dabei – bewußt oder unbe­wußt – schlicht „Liti­ga­ti­on-PR“ und wer­ben um Akzep­tanz der Öffent­lich­keit für die Ent­schei­dun­gen der Staats­an­walt­schaft, z.B. für Ermitt­lun­gen und U‑Haft. Eine Kate­go­rie der Straf­pro­zess­ord­nung oder des Straf­rech­tes ist die­ses jedoch nicht. Denn nicht die Medi­en, son­dern allein das Gericht ist beru­fen, über den Fall zu ent­schei­den. Der Scha­den, den die pres­se­recht­lich pri­vi­le­gier­te Behör­de für den Betrof­fe­nen aber schon bis zu einer Ankla­ge­er­he­bung damit anrich­tet, geht oft weit über das hin­aus, was die Straf­an­dro­hung für sei­ne vor­geb­li­che Tat über­haupt umfasst. Auf der Stre­cke bleibt damit nicht nur die Unschulds­ver­mu­tung. Die­se neue Art der „Öffent­lich­keits­ar­beit“ der Staats­an­walt­schaf­ten droht viel­mehr immer mehr zu einer will­kür­li­chen Waf­fe zu wer­den – gera­de bei heik­len Ver­däch­ti­gun­gen und gegen bekann­te Namen. Ein uner­träg­li­cher Zustand für die Betrof­fe­nen, aber auch für den Rechts­staat, dem drin­gend mit kla­ren Regeln für die Pres­se­ar­beit der Staats­an­walt­schaf­ten begeg­net wer­den muß.