Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten oder Internetangeboten verpflichtet werden, betroffene Personen zu informieren, sofern deren persönliche Daten durch sogenannte Datenpannen (data breaches) nicht mehr als gesichert erscheinen können. Mit den Unterrichtspflichten einher gehen Verpflichtungen, die dem Anbieter auferlegt werden, um eine höhere Sicherheit der persönlichen Daten zu gewährleisten.
Mit Hilfe der neuen Richtlinie sollen Verbraucher außerdem besser über den Einsatz von Cookies informiert werden, um ihnen die Möglichkeit einzuräumen deren Einsatz selbst zu kontrollieren. Der Verbraucherschutz soll zusätzlich durch einen effektiveren Rechtsschutz gegen Spammer gestärkt werden (Text der Richtlinienänderung erhältlich unter )
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