Nach einem Urteil des LG Hamburg müssen Betreiber von Foren in Zukunft die Inhalte ihres Angebotes sorgfältiger prüfen. Das gilt insbesondere, wenn sie Pseudonyme zulassen und schwerwiegende Verletzungen zu erwarten sind. Der Forenbetreiber habe einen „gleitenden Sorgfaltsmaßstab“ zu beachten. Dass sich daraus gegebenenfalls Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten und erhebliche Belastungen ergeben können, ändert hieran grundsätzlich nichts. Sollte dieses Urteil auch in nächster Instanz „halten“ wäre es ein weiterer Schritt in Richtung einer Verbesserung der Rechtsposition der Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen im Internet. Mit erst jetzt veröffentlichtem Urteil vom 7. Dezember 2007 (Az. 324 O 794/07) hat das LG Hamburg die Forenhaftung erneut verschärft. Danach hätte der betroffene Forenbetreiber alle Kommentare – unabhängig von Anzahl der Beiträge und Größe des Forums – einer Vorabüberprüfung unterziehen müssen.
Ein Betreiber von Foren müsse um so mehr Aufwand hinsichtlich der Kontrolle der Kommentare auf sich nehmen, je konkreter die Vermutung sein müsse, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind. Im konkreten Fall hatte der Moderator des Forums selber einen „außerordentlich scharfen und polemisierenden Beitrag“ zu dem streitgegenständlichen Thema verfasst. Dies war Anlass des Gerichts verschärfte Anforderungen an die Maßstäbe der Forenhaftung anzulegen, zumal der Forenbetreiber bei Kommentaren nicht auf die Anzeige des Klarnamens bestehe, sondern Pseudonyme zugelassen habe. Unbeachtlich blieb für das Gericht, dass der Moderator den umstrittenen Beitrag am nächsten Morgen freiwillig gelöscht hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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