Trotz Web 2.0 – Nach­rich­ten­agen­tu­ren, Print, Radio und TV sind immer noch die wesent­li­chen Stich­wort­ge­ber für die öffent­li­che Debat­te. Bei die­sem Work­shop auf dem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­gress 2010 in Ber­lin habe ich eini­ge der rele­van­ten Fra­gen des Pres­se­rechts für Pres­se­spre­cher zu beant­wor­ten versucht.

Anhand von Fall­bei­spie­len aus der Pra­xis wur­den die jewei­li­gen recht­li­chen Pro­ble­me bespro­chen und dis­ku­tiert. Dabei soll­ten die Teil­neh­mer einen Ein­blick in die Grund­la­gen des Pres­se­rechts gewin­nen, der es Ihnen erleich­tern soll, Situa­tio­nen in ihrem eige­nen Umfeld rich­tig ein­zu­schät­zen und dar­auf basie­rend Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Das Recht als Ergän­zung zu den nor­ma­len „Tools“ eines Pres­se­spre­chers – beson­ders in kom­mu­ni­ka­ti­ven Kri­sen und außer­ge­wöhn­li­chen Situa­tio­nen. Im Rah­men des Work­shops bestand die Mög­lich­keit, Ant­wor­ten auch auf spe­zi­el­le Fra­gen zu erhal­ten und über ande­re aktu­el­le The­men zu sprechen.

Die Prä­sen­ta­ti­on steht hier zum Down­load bereit: Pres­se­recht­Pres­se­spre­cher KomKongress2010