Viele Stiftungen haben mittlerweile eine eigene Website, nutzen Social Media und profitieren so von den Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Internets.
Zugleich stellen sich aber auch rechtliche Fragen: Welche Rechtsvorschriften müssen bei einer Internetseite beachtet werden? Wie muss ein Impressum nach Telemediengesetz (TMG) aussehen? Kann ein Link zu anderen Webseiten gemacht werden? In welchen Bereichen ist hier aus rechtlicher Sicht Vorsicht geboten? Zu diesen und ähnlichen Fragen habe ich im Rahmen eines Seminars auf Einladung der Deutschen StiftungsAkademieam 23. Mai 2013 in Berlin referiert.
Die Präsentation zu der Veranstaltung ist hier abrufbar:
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