Vie­le Stif­tun­gen haben mitt­ler­wei­le eine eige­ne Web­site, nut­zen Social Media und pro­fi­tie­ren so von den Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten des Internets.

Zugleich stel­len sich aber auch recht­li­che Fra­gen: Wel­che Rechts­vor­schrif­ten müs­sen bei einer Inter­net­sei­te beach­tet wer­den? Wie muss ein Impres­sum nach Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) aus­se­hen? Kann ein Link zu ande­ren Web­sei­ten gemacht wer­den? In wel­chen Berei­chen ist hier aus recht­li­cher Sicht Vor­sicht gebo­ten? Zu die­sen und ähn­li­chen Fra­gen habe ich im Rah­men eines Semi­nars auf Ein­la­dung der Deut­schen Stif­tungs­Aka­de­mieam 23. Mai 2013 in Ber­lin referiert.

 


 

Die Prä­sen­ta­ti­on zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar: