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Umfangreiche Onlinearchive bergen weiter rechtliche Risiken

Wie schon mehr­fach in der Ver­gan­gen­heit in ver­gleich­ba­ren Fäl­len hat der BGH in einem wei­te­ren Urteil ent­schie­den, dass eine Zei­tung ihr Online-Archiv, in dem nament­lich über einen Mör­der berich­tet wird, nicht nach­träg­lich löschen muss. Eine neue Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richt Ham­burg zur gleich­ge­la­ger­ten Fra­ge weist dage­gen wie­der in eine ande­re Richtung.